|
|
|
Titel |
|
|
 |
|
|
Steuerentlastung für alle - Ja zum Steuerpaket
|
|
|
Wie kaum eine andere Abstimmungsvorlage lässt das Steuerpaket die
Wogen hochgehen. Steuersenkungen werden plötzlich als schädlich
bezeichnet. Emotionen werden geschürt. Dramatische Szenarien vom
Staatsabbau werden heraufbeschworen. Diese Argumentation läuft den
bisherigen Klagen über zu hohe Steuern, über die übermässige
Belastung von Familien und über Steuerungerechtigkeiten diametral
entgegen. Kantone laufen gegen das Steuerpaket Sturm, obwohl sie
anfänglich sowohl die steuerliche Entlastung der Familien wie auch
einen Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung guthiessen. Dabei
dürften die von den Kantonen bezifferten Ausfälle insgesamt sehr
schwer zu schätzen sein und sind dadurch, dass die Grundsätze des
Bundessteuersystems auch im kantonalen Recht einzuführen sind, je
nach bisherigem kantonalem Steuersystem sehr unterschiedlich.
Immerhin: Der Schweizerische Gemeindeverband unterstützt das
Steuerpaket.
|
|
|
Das Steuerentlastungspaket erfüllt längst fällige Forderungen wie
die Abschaffung der Heiratsstrafe, die Entlastung der Familien
sowie der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Konkret
werden Ehepaare steuerlich den Konkubinatspaaren gleichgestellt.
Bereits vor 20 Jahren hat das Bundesgesetz die jetzige steuerliche
Diskriminierung verheirateter Paare gegenüber Konkubinatspaaren
als rechtswidrig bezeichnet. Mit der Erhöhung der Kinderabzüge,
der Einführung eines Kinderbetreuungskostenabzuges sowie dem Abzug
der Krankenkassenprämien werden alle Familien entlastet. Vom
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung - die Abschaffung
der Eigenmietwertsteuer und die Abschaffung des Schuldzins-Abzuges
– profitieren primär ältere Eigenheimbesitzer, welche ihr Haus
grösstenteils abbezahlt haben. Damit jungen Familien der Erwerb
von Wohneigentum erleichtert wird, sind flankierende Massnahmen
vorgesehen: Neuerwerber können während höchstens 10 Jahren einen
Teil der Schuldzinsen abziehen, Bausparen wird steuerlich
privilegiert und Unterhaltskosten ab 4000 Franken sind abziehbar.
Die Opposition der Aargauer Regierung gegen das Steuerpaket ist
nicht verständlich. Was die Familienbesteuerung betrifft, haben
wir mit dem neuen Aargauischen Steuergesetz vor drei Jahren das
Teilsplitting, höhere Kinderabzüge und einen Abzug für
Kinderbetreuungskosten eingeführt. In diesem Bereich hat der
Aargau keine direkten zusätzlichen Steuerausfälle zu beklagen,
sondern einzig sein Anteil an den Bundessteuern wird reduziert.
Die momentane „Schwarzmalerei“ der Behörden erinnert mich an die
kämpferischen Debatten bei der Beratung des Steuergesetzes im
Grossen Rat, an das beherzte Wehklagen gewisser Gemeindevertreter
über angeblich nichtverkraftbare Steuerausfälle. Inzwischen wissen
wir mehr: Meistens ist von positiven Gemeindeabschlüssen zu lesen,
gelegentlich gar von Steuerfusssenkungen. Das ist erfreulich und
relativiert das im laufenden Abstimmungskampf seitens der Kantone
und Gemeinden heraufbeschworene Katastrophenszenario. Selbst der
Kanton schreibt für 2003 nach langen Verlustjahren wieder schwarze
Zahlen. Aus einem budgetierten Defizit von 0,1 Mio. Franken ist
ein Gewinn von 80 Mio. Franken geworden. Bezogen auf den
Gesamtaufwand von insgesamt rund 4 Mia. Franken liegt die
Abweichung des Ergebnisses bei 2%.
Das Beispiel zeigt, dass eine Abweichung von 2% durchaus in einer
nicht kalkulierbaren Ungenauigkeit des Budgetprozesses liegt.
Daran ist auch zu denken, wenn beim Steuerentlastungspaket von
„nicht verkraftbaren Ausfällen“ die Rede ist. Über alle Ebenen
(Gemeinden, Kantone und Bund) liegen die geschätzten Ausfälle
zwischen 3 und 4 Milliarden Franken, das entspricht ca. 2-3% des
Gesamtaufwandvolumens der öffentlichen Hand von rund 130 Mrd.
Franken.
Wie die Ausfälle von den Kantonen geschätzt werden ist teilweise
nicht nachvollziehbar. Entscheidend beim Systemwechsel der
Wohneigentumsbesteuerung ist der eingesetzte Hypothekarzins. Im
jetzigen System profitieren die Kantone vom tiefen Zinsniveau,
weil der Abzug für die Schuldzinsen tiefer ausfällt. Bei hohem
Zinsniveau sieht die Situation wieder ganz anders aus und es
ergäben sich massive Steuerausfälle ohne einen Systemwechsel.
Unhaltbar ist der Vorwurf der Gegnerschaft, das Steuerpaket
entlaste nur Gutsituierte. Entlastet werden kann letztlich nur,
wer Steuern bezahlt.
Heute bezahlen 20 % der Steuerpflichtigen keine direkten
Bundessteuern. Künftig werden es ca. 37 % sein. Das bedeutet eine
Steuerbefreiung für Familien bis zu einem Einkommen von ca. 80'000
Franken.
Zusammenfassend sage ich ja zum Steuerpaket, weil es mehr
Steuergerechtigkeit bringt, die Heiratsstrafe abschafft, alle
Familien entlastet, den Erwerb von Wohneigentum begünstigt und
eine bessere Voraussetzung für Wirtschaftswachstum schafft.
Ruth Humbel Näf, Birmenstorf
Nationalrätin CVP
Baden, 6.4.04
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| H
O T L I N K S |

________________
|
|
|