CVP Nationalrätin Ruth Humbel
Titel
 

Steuerentlastung für alle - Ja zum Steuerpaket

Wie kaum eine andere Abstimmungsvorlage lässt das Steuerpaket die Wogen hochgehen. Steuersenkungen werden plötzlich als schädlich bezeichnet. Emotionen werden geschürt. Dramatische Szenarien vom Staatsabbau werden heraufbeschworen. Diese Argumentation läuft den bisherigen Klagen über zu hohe Steuern, über die übermässige Belastung von Familien und über Steuerungerechtigkeiten diametral entgegen. Kantone laufen gegen das Steuerpaket Sturm, obwohl sie anfänglich sowohl die steuerliche Entlastung der Familien wie auch einen Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung guthiessen. Dabei dürften die von den Kantonen bezifferten Ausfälle insgesamt sehr schwer zu schätzen sein und sind dadurch, dass die Grundsätze des Bundessteuersystems auch im kantonalen Recht einzuführen sind, je nach bisherigem kantonalem Steuersystem sehr unterschiedlich. Immerhin: Der Schweizerische Gemeindeverband unterstützt das Steuerpaket.
 
Das Steuerentlastungspaket erfüllt längst fällige Forderungen wie die Abschaffung der Heiratsstrafe, die Entlastung der Familien sowie der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Konkret werden Ehepaare steuerlich den Konkubinatspaaren gleichgestellt. Bereits vor 20 Jahren hat das Bundesgesetz die jetzige steuerliche Diskriminierung verheirateter Paare gegenüber Konkubinatspaaren als rechtswidrig bezeichnet. Mit der Erhöhung der Kinderabzüge, der Einführung eines Kinderbetreuungskostenabzuges sowie dem Abzug der Krankenkassenprämien werden alle Familien entlastet. Vom Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung - die Abschaffung der Eigenmietwertsteuer und die Abschaffung des Schuldzins-Abzuges – profitieren primär ältere Eigenheimbesitzer, welche ihr Haus grösstenteils abbezahlt haben. Damit jungen Familien der Erwerb von Wohneigentum erleichtert wird, sind flankierende Massnahmen vorgesehen: Neuerwerber können während höchstens 10 Jahren einen Teil der Schuldzinsen abziehen, Bausparen wird steuerlich privilegiert und Unterhaltskosten ab 4000 Franken sind abziehbar.
  
Die Opposition der Aargauer Regierung gegen das Steuerpaket ist nicht verständlich. Was die Familienbesteuerung betrifft, haben wir mit dem neuen Aargauischen Steuergesetz vor drei Jahren das Teilsplitting, höhere Kinderabzüge und einen Abzug für Kinderbetreuungskosten eingeführt. In diesem Bereich hat der Aargau keine direkten zusätzlichen Steuerausfälle zu beklagen, sondern einzig sein Anteil an den Bundessteuern wird reduziert. Die momentane „Schwarzmalerei“ der Behörden erinnert mich an die kämpferischen Debatten bei der Beratung des Steuergesetzes im Grossen Rat, an das beherzte Wehklagen gewisser Gemeindevertreter über angeblich nichtverkraftbare Steuerausfälle. Inzwischen wissen wir mehr: Meistens ist von positiven Gemeindeabschlüssen zu lesen, gelegentlich gar von Steuerfusssenkungen. Das ist erfreulich und relativiert das im laufenden Abstimmungskampf seitens der Kantone und Gemeinden heraufbeschworene Katastrophenszenario. Selbst der Kanton schreibt für 2003 nach langen Verlustjahren wieder schwarze Zahlen. Aus einem budgetierten Defizit von 0,1 Mio. Franken ist ein Gewinn von 80 Mio. Franken geworden. Bezogen auf den Gesamtaufwand von insgesamt rund 4 Mia. Franken liegt die Abweichung des Ergebnisses bei 2%.
   
Das Beispiel zeigt, dass eine Abweichung von 2% durchaus in einer nicht kalkulierbaren Ungenauigkeit des Budgetprozesses liegt. Daran ist auch zu denken, wenn beim Steuerentlastungspaket von „nicht verkraftbaren Ausfällen“ die Rede ist. Über alle Ebenen (Gemeinden, Kantone und Bund) liegen die geschätzten Ausfälle zwischen 3 und 4 Milliarden Franken, das entspricht ca. 2-3% des Gesamtaufwandvolumens der öffentlichen Hand von rund 130 Mrd. Franken.
  
Wie die Ausfälle von den Kantonen geschätzt werden ist teilweise nicht nachvollziehbar. Entscheidend beim Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung ist der eingesetzte Hypothekarzins. Im jetzigen System profitieren die Kantone vom tiefen Zinsniveau, weil der Abzug für die Schuldzinsen tiefer ausfällt. Bei hohem Zinsniveau sieht die Situation wieder ganz anders aus und es ergäben sich massive Steuerausfälle ohne einen Systemwechsel.
  
Unhaltbar ist der Vorwurf der Gegnerschaft, das Steuerpaket entlaste nur Gutsituierte. Entlastet werden kann letztlich nur, wer Steuern bezahlt.
Heute bezahlen 20 % der Steuerpflichtigen keine direkten Bundessteuern. Künftig werden es ca. 37 % sein. Das bedeutet eine Steuerbefreiung für Familien bis zu einem Einkommen von ca. 80'000 Franken.
  
Zusammenfassend sage ich ja zum Steuerpaket, weil es mehr Steuergerechtigkeit bringt, die Heiratsstrafe abschafft, alle Familien entlastet, den Erwerb von Wohneigentum begünstigt und eine bessere Voraussetzung für Wirtschaftswachstum schafft.
   
Ruth Humbel Näf, Birmenstorf
Nationalrätin CVP
Baden, 6.4.04
 
 
H O T L I N K S


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