CVP Nationalrätin Ruth Humbel
30.09.2004 PIZ
 

Ja zum Stammzellenforschungsgesetz

Am 28. November 2004 werden wir über das neue Bundesgesetz über die Stammzellenforschung abstimmen; eine schwierige, ethisch sensible Thematik. Das Gesetz regelt den Umgang mit Stammzellen, die aus "überzähligen" menschlichen Embryonen gewonnen werden. Die medizinische Forschung geht davon aus, mit Stammzellen heute noch nicht heilbare, schwere Krankheiten künftig wirksam behandeln zu können. Gegen dieses Gesetz ist von verschiedenen Kreisen das Referendum ergriffen worden.
                
Als Stammzellen bezeichnet man die Urzellen aus denen der Organismus entsteht. Sie besitzen die Fähigkeit, sich durch Zellteilung immer wieder selber zu erneuern und sich unter geeigneten Bedingungen zu Zelltypen weiterzuentwickeln. Stammzellen, die aus wenigen Tagen alten Embryonen gewonnen werden, nennt man embryonale Stammzellen. Adulte Stammzellen heissen Stammzellen von Menschen. Die Entnahme dieser Zellen ist viel weniger problematisch, weil der Spender zur Entnahme einwilligen muss.

Wissenschaftliche Forschung über die Landesgrenzen
Die internationale und die nationale Forschung investieren grosse Ressourcen in die Stammzellenforschung. Die Tatsache, dass am Ursprung der Stammzellengewinnung ein menschlicher Embryo steht, verpflichtet die Gesellschaft, den Forschenden mit klaren gesetzlichen Leitlinien verbindliche Vorgaben zu machen. Die wissenschaftliche Forschung und die Anwendung ihrer Ergebnisse kennen keine Landesgrenzen. Jeder Staat hat sich daher mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. In den verschiedenen Ländern verläuft die Diskussion sehr kontrovers und führt zu unterschiedlichen nationalen Gesetzen.
Das Parlament hat die schwierigen Fragen, welche mit der Gewinnung und Verwendung von embryonalen Stammzellen verbunden sind, nach einer sorgfältigen und intensiven Diskussion im Stammzellenforschungsgesetz geregelt. Es liess sich in seiner Arbeit vom Prinzip leiten, dass eine exakte Kontrolle besser ist als ein Verbot, welches zudem dazu führen würde, dass die Forschung ins Ausland verlegt würde. Das würde nicht nur dem Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz schaden, es wäre auch keine ehrliche Lösung, weil wir letzten Endes von den Forschungsergebnissen im Ausland auch profitieren werden.
Stammzellenforschungsgesetz mit klaren Leitplanken
Bei der medizinisch unterstützten Fortpflanzungsmedizin, die bereits in einem Gesetz geregelt ist, fallen in einzelnen Fällen Embryonen an, die der Frau nicht implantiert werden können und deshalb vernichtet werden müssen. Es ist eine Frage der ethisch motivierten Güterabwägung zu entscheiden, ob diese Embryonen ihrem Schicksal überlassen werden oder ob sie unter sehr strengen Auflagen zur Stammzellengewinnung verwendet werden dürfen.
Das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) regelt die Einfuhr, Ausfuhr, Bearbeitung, Aufbewahrung und Weitergabe von Stammzellen. Es definiert strenge Kriterien für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen sowie für die Bewilligung von Forschungsprojekten:
  • Die Forschungsziele müssen hochrangig sein, das heisst, es müssen wesentliche Erkenntnisse über schwere Krankheiten des Menschen oder über die menschliche Entwicklungsbiologie erlangt werden können.
  • Ein Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen muss die Zustimmung einer Ethikkommission erhalten und vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden.
  • Überzählige Embryonen oder embryonale Stammzellen dürfen nur für konkrete, bewilligte Forschungsprojekte verwendet werden.
  • Das betroffene Paar muss über die Verwendung des Embryos zur Gewinnung von Stammzellen aufgeklärt werden und seine schriftliche Einwilligung erteilen.
  • Ausländische embryonale Stammzellen dürfen nur dann in die Schweiz eingeführt werden, wenn im Herkunftsland die gleichen gesetzlichen Grundlagen gelten wie in der Schweiz.

Es ist verboten

  • zu klonen;
  • einen Embryo zu Forschungszwecken zu erzeugen;
  • überzählige Embryonen ein- oder auszuführen;
  • Stammzellen aus einem überzähligen Embryo nach dem 7. Tag seiner Entwicklung zu gewinnen oder zu verwenden;
  • mit Embryonen und embryonalen Stammzellen zu handeln.

Herausforderung für die CVP
Im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch, mit der Stammzellenforschung "Leben zu retten", und dem Vorwurf der Unmoral, werdendes Leben zu missbrauchen, haben sich vor allem die Mitglieder der CVP sehr bemüht, dem Respektmodell zum Durchbruch zu verhelfen. Dieses geht davon aus, dass der Embryo über Grundrechte verfügt; daraus aber kein absolutes Recht auf Leben abgeleitet werden kann. Ein Embryo kann sich letztlich nur in Symbiose mit seiner Mutter zu einem Menschen entwickeln. Wo dies nicht möglich ist, bei den so genannt überzähligen Embryonen, stellt sich die Frage, ob es im Hinblick auf die Tatsache, dass der Embryo sich selber überlassen wird und damit "dem Tod geweiht" ist, verantwortbar ist, sein Potenzial vorgängig zu nutzen, um damit Leiden zu lindern oder zu heilen. Wer diese Auffassung teilt, wird einer rechtlich geordneten Zellentnahme an überzähligen, ohnehin zum Tod bestimmten Embryonen akzeptieren. Bundesrat und Parlament haben sich in dieser heiklen Thematik weder für ein "laisser faire" noch für ein rigides Verbot entschieden, sondern ein klares, restriktives Gesetz ausgearbeitet.
                     
Wir müssen in der Schweiz weiterhin forschen können. Die Stammzellenforschung wird einen wichtigen Beitrag zum medizinischen Fortschritt leisten. Es ist besser, die Stammzellenforschung unter geregelten Bedingungen zu erlauben als sie zu verbieten. Deshalb sage ich JA zum Stammzellenforschungsgesetz.
                

Ruth Humbel Näf, Nationalrätin, Birmenstorf
     

 
H O T L I N K S


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