|
Als Stammzellen bezeichnet man die Urzellen aus denen der
Organismus entsteht. Sie besitzen die Fähigkeit, sich durch
Zellteilung immer wieder selber zu erneuern und sich unter
geeigneten Bedingungen zu Zelltypen weiterzuentwickeln.
Stammzellen, die aus wenigen Tagen alten Embryonen gewonnen
werden, nennt man embryonale Stammzellen. Adulte Stammzellen
heissen Stammzellen von Menschen. Die Entnahme dieser Zellen ist
viel weniger problematisch, weil der Spender zur Entnahme
einwilligen muss.
Wissenschaftliche Forschung über die Landesgrenzen
Die internationale und die nationale Forschung investieren grosse
Ressourcen in die Stammzellenforschung. Die Tatsache, dass am
Ursprung der Stammzellengewinnung ein menschlicher Embryo steht,
verpflichtet die Gesellschaft, den Forschenden mit klaren
gesetzlichen Leitlinien verbindliche Vorgaben zu machen. Die
wissenschaftliche Forschung und die Anwendung ihrer Ergebnisse
kennen keine Landesgrenzen. Jeder Staat hat sich daher mit dieser
Thematik auseinanderzusetzen. In den verschiedenen Ländern
verläuft die Diskussion sehr kontrovers und führt zu
unterschiedlichen nationalen Gesetzen.
Das Parlament hat die schwierigen Fragen, welche mit der Gewinnung
und Verwendung von embryonalen Stammzellen verbunden sind, nach
einer sorgfältigen und intensiven Diskussion im
Stammzellenforschungsgesetz geregelt. Es liess sich in seiner
Arbeit vom Prinzip leiten, dass eine exakte Kontrolle besser ist
als ein Verbot, welches zudem dazu führen würde, dass die
Forschung ins Ausland verlegt würde. Das würde nicht nur dem
Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz schaden, es wäre auch
keine ehrliche Lösung, weil wir letzten Endes von den
Forschungsergebnissen im Ausland auch profitieren werden.
Stammzellenforschungsgesetz mit klaren Leitplanken
Bei der medizinisch unterstützten Fortpflanzungsmedizin, die
bereits in einem Gesetz geregelt ist, fallen in einzelnen Fällen
Embryonen an, die der Frau nicht implantiert werden können und
deshalb vernichtet werden müssen. Es ist eine Frage der ethisch
motivierten Güterabwägung zu entscheiden, ob diese Embryonen ihrem
Schicksal überlassen werden oder ob sie unter sehr strengen
Auflagen zur Stammzellengewinnung verwendet werden dürfen.
Das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) regelt die Einfuhr,
Ausfuhr, Bearbeitung, Aufbewahrung und Weitergabe von Stammzellen.
Es definiert strenge Kriterien für die Forschung an menschlichen
embryonalen Stammzellen sowie für die Bewilligung von
Forschungsprojekten:
- Die Forschungsziele müssen hochrangig sein, das heisst, es
müssen wesentliche Erkenntnisse über schwere Krankheiten des
Menschen oder über die menschliche Entwicklungsbiologie erlangt
werden können.
- Ein Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen muss die
Zustimmung einer Ethikkommission erhalten und vom Bundesamt für
Gesundheit genehmigt werden.
- Überzählige Embryonen oder embryonale Stammzellen dürfen nur
für konkrete, bewilligte Forschungsprojekte verwendet werden.
- Das betroffene Paar muss über die Verwendung des Embryos zur
Gewinnung von Stammzellen aufgeklärt werden und seine
schriftliche Einwilligung erteilen.
- Ausländische embryonale Stammzellen dürfen nur dann in die
Schweiz eingeführt werden, wenn im Herkunftsland die gleichen
gesetzlichen Grundlagen gelten wie in der Schweiz.
Es ist verboten
- zu klonen;
- einen Embryo zu Forschungszwecken zu erzeugen;
- überzählige Embryonen ein- oder auszuführen;
- Stammzellen aus einem überzähligen Embryo nach dem 7. Tag
seiner Entwicklung zu gewinnen oder zu verwenden;
- mit Embryonen und embryonalen Stammzellen zu handeln.
Herausforderung für die CVP
Im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch, mit der
Stammzellenforschung "Leben zu retten", und dem Vorwurf der
Unmoral, werdendes Leben zu missbrauchen, haben sich vor allem die
Mitglieder der CVP sehr bemüht, dem Respektmodell zum Durchbruch
zu verhelfen. Dieses geht davon aus, dass der Embryo über
Grundrechte verfügt; daraus aber kein absolutes Recht auf Leben
abgeleitet werden kann. Ein Embryo kann sich letztlich nur in
Symbiose mit seiner Mutter zu einem Menschen entwickeln. Wo dies
nicht möglich ist, bei den so genannt überzähligen Embryonen,
stellt sich die Frage, ob es im Hinblick auf die Tatsache, dass
der Embryo sich selber überlassen wird und damit "dem Tod geweiht"
ist, verantwortbar ist, sein Potenzial vorgängig zu nutzen, um
damit Leiden zu lindern oder zu heilen. Wer diese Auffassung
teilt, wird einer rechtlich geordneten Zellentnahme an
überzähligen, ohnehin zum Tod bestimmten Embryonen akzeptieren.
Bundesrat und Parlament haben sich in dieser heiklen Thematik
weder für ein "laisser faire" noch für ein rigides Verbot
entschieden, sondern ein klares, restriktives Gesetz
ausgearbeitet.
Wir müssen in der Schweiz weiterhin forschen können. Die
Stammzellenforschung wird einen wichtigen Beitrag zum
medizinischen Fortschritt leisten. Es ist besser, die
Stammzellenforschung unter geregelten Bedingungen zu erlauben als
sie zu verbieten. Deshalb sage ich JA zum
Stammzellenforschungsgesetz.
Ruth Humbel Näf, Nationalrätin, Birmenstorf
|
|