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08.05.2005 |
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Ja zu Schengen/Dublin
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Die Sicherheitslage ist in der Schweiz zweifellos
vergleichsweise gut. Um unseren Sicherheitsstandard aber auch in
Zukunft halten zu können, brauchen wir die Teilnahme an Schengen/
Dublin. Mit diesem Abkommen wird die internationale Zusammenarbeit
in Europa in den Bereichen Polizei, Justiz, Visa und Asyl
verstärkt. Gegen international tätige Terrornetze, kriminelle
Organisationen und Schlepperbanden kann kein Staat den Kampf
alleine führen. Schengen/Dublin gibt der Schweiz die Chance, in
Europa nicht zu einer Insel für das organisierte Verbrechen und
den Asylmissbrauch zu werden.
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In der Wintersession 2004 haben die Eidgenössischen Räte im Rahmen
der Bilateralen Abkommen II acht Verträge verabschiedet:
Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, verarbeitete
Landwirtschaftsprodukte, Umwelt, Statistik, MEDIA, Ruhegehälter
und Schengen/Dublin. Sieben der acht Abkommen passierten die Räte
ohne grosse Diskussionen. Das Abkommen Schengen/ Dublin wurde vom
Nationalrat auch klar mit 129 zu 60 Stimmen bei drei Enthaltungen
und vom Ständerat gar mit 36 zu 3 Stimmen bei zwei Enthaltungen
gutgeheissen. Weil von rechter Seite das Referendum dagegen
ergriffen worden ist, werden wir am 5. Juni 2005 an der Urne
darüber befinden.
Schengen bringt faktisch kaum eine Änderungen an der Grenze
Mit Schengen werden die systematischen verdachtsunabhängigen
Personenkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft. Wenn ein
Verdacht vorliegt sind Personenkontrollen an der Grenze aber nach
wie vor jederzeit möglich. Weil die Schweiz nicht Mitglied der EU
Zollunion ist, werden zudem weiterhin auch Warenkontrollen
durchgeführt. Dabei werden logischerweise auch die Personalien
derjenigen Personen kontrolliert, welche diese Ware mitführen. An
den Schweizer Grenzen werden daher auch künftig Grenzwächter
stehen. Anstelle der systematischen Personenkontrollen an der
Grenze werden jedoch vermehrt mobile Kontrollen im Landesinnern
durchgeführt. Bei besonderen Risikosituationen wie beim WEF oder
bei den Fussball-Europameisterschaften können auch mit Schengen
beim Grenzübertritt systematische Personenkontrollen durchgeführt
werden.
Faktisch wird sich mit Schengen an der Grenze kaum etwas
verändern. Bereits heute werden von den täglich rund 700'000
Grenzübertritten in die Schweiz lediglich ca. 3 % kontrolliert. Im
weitern werden bereits heute 40 % der Grenzwächter mobil im
grenznahen Raum eingesetzt.
Voller Zugang zur Verbrecherdatenbank
Zentral für die internationale Polizeizusammenarbeit ist die
Fahndungsdatenbank des Schengener Informationssystems (SIS). Das
SIS ist gewissermassen das Herzstück des Schengener Abkommens und
ist für unsere Polizei von unschätzbarem Wert in der
Verbrechensbekämpfung. Das SIS ermöglicht rund um die Uhr einen
direkten Datenzugriff und einen schnellen Informationsaustausch
unter allen beteiligten Staaten. Gesuchte Personen und Waren
können in kürzester Zeit in ganz Europa zur Fahndung
ausgeschrieben werden. Ein Beispiel: Am 13. Mai 2004 wurde in Hort
(NL) ein Schmuckgeschäft ausgeraubt. Die Holländische Polizei hat
den Täter unmittelbar nach der Tat im SIS zur Verhaftung
ausgeschrieben. Ca. 20 Minuten später konnte der Dieb bei einer
Kontrolle in der Nähe von Aachen (D) festgenommen werden.
Schweizer Schützentradition bleibt unangetastet
Entgegen anders lautender Behauptungen der Gegner hat Schengen
kaum verschärfende Auswirkungen auf das Schweizer Waffenrecht.
Nicht tangiert ist das Jagd -, Sport-, Jungschützen- und das
ausserdienstliche Schützenwesen. Jeder Schweizer Armeeangehörige
wird auch weiterhin seine Waffe zu Hause aufbewahren können. Für
Jagd- und Sportwaffen braucht es keine Genehmigung, sondern eine
blosse Meldung. Deswegen von einer Verbürokratisierung oder einer
Schikane zu sprechen ist übertrieben. Wieso soll ausgerechnet
dort, wo es um die Sicherheit geht, eine Registrierung als
Einschränkung der persönlichen Freiheit abgelehnt werden, während
Registrierungen in vielen Lebensbereichen (Kreditkarte,
Mobiltelefon, Konsumkarten bei Migros, Coop, etc.) diskussionslos
hingenommen werden.
Als Vorteil zu werten ist der neue europäische Feuerwaffenpass,
der Schweizer Schützen und Jägern die Teilnahme an einem
Schützenfest oder einer Jagd im Ausland erleichtert.
Schengenvisa im Interesse von Wirtschaft und Tourismus
Schengen umfasst eine einheitliche Praxis für Kurzaufenthaltsvisa
bis zu drei Monaten. Wer im Besitz eines Schengen Visums ist, kann
sich im ganzen Schengenraum frei bewegen. Unsere Tourismusbranche
verlangt schon lange, dass dieses Visum auch für die Schweiz
gültig ist. Heute ist die Schweiz das einzige Land in Eurapa für
das beispielsweise asiatische Touristen bei Europareisen ein
zusätzliches Visum benötigen. Eine Nichtteilnahme an Schengen
hätte für den Schweizer Tourismus eindeutig einen
Wettbewerbsnachteil gegenüber unseren Nachbarländern zur Folge.
Das Schengenvisum bringt aber nicht nur für Feriengäste Vorteile,
sondern auch für den Geschäftsreiseverkehr, was für den
Wirtschaftsstandort Schweiz relevant ist.
Bankkundengeheimnis bleibt gewahrt
Mit Schengen wird erstmals das Bankkundengeheimnis in einem
Staatsvertrag anerkannt und gewährleistet, was für den Finanzplatz
Schweiz von zentraler Bedeutung ist.
Mit Dublin gegen Asylmissbrauch und Mehrfachgesuche
Das Übereinkommen von Dublin ist ein effizientes Instrument
für die Koordination der Asylpolitik und zur Verhinderung von
Asylmissbrauch. Im gesamten Dubliner Raum (EU, Norwegen und
Island) haben Asylsuchende nur noch Anrecht auf ein einziges
Asylgesuch. Zuständig für das Asylverfahren ist das
Ersteinreiseland oder der Staat in dem bereits Familienangehörige
leben. Die Fingerabdruck-Datenbank EURODAC ermöglicht die
Identifizierung möglicher Mehrfachgesuche. In dieser Datenbank
werden die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden ab 14 Jahren sowie
von aufgegriffenen illegalen Einwanderern gespeichert.
Informellen Schätzungen zufolge sind heute 20 % der Asylgesuche in
der Schweiz Zweitgesuche. Ohne Mitgliedschaft beim Dubliner
Abkommen muss die Schweiz mit einer starken Zunahme von
Zweitasylgesuchen rechnen. Die Schweiz wäre in ganz Europa das
einzige Land, wo abgewiesene Asylbewerber ein zweites Asylgesuch
stellen können.
Souveränität der Schweiz bleibt gewährleistet
Mit Schengen/Dublin bleiben wir autonom und treten unsere
Souveränität nicht an Brüssel ab. Bei der Weiterentwicklung von
neuen Schengen-Regelungen haben wir ein gestaltendes
Mitspracherecht, d.h. Schweizer Vertreterinnen und Vertreter
arbeiten in allen relevanten EU-Arbeitsausschüssen mit. Als Nicht
EU-Land hat die Schweiz aber kein formelles Mitentscheidungsrecht.
Die Schweiz wird aber autonom und souverän entscheiden können, ob
sie bei der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin Rechtes einen
neuen Rechtsakt übernehmen will. Jede Übernahme von neuem Schengen
Recht ist ein neuer Staatsvertrag, der von der Schweiz genehmigt
werden muss. Es braucht immer die Zustimmung des Bundesrates und
des Parlamentes und gegen die Parlamentsbeschlüsse ist immer das
Referendum möglich, so dass das Volk immer abschliessend
entscheiden kann. Wird die Genehmigung von der Schweiz versagt, so
kann das Abkommen gekündigt werden. Die EU kann uns gegen unseren
Willen auf jeden Fall keine neue Regelung aufzwingen.
Schengen/Dublin ist ein wichtiger Schritt auf dem bewährten
bilateralen Weg
Die Schweizer Unterhändler haben unter der Leitung von Frau
Dr. Monique Jametti Greiner, SVP-Mitglied und Vizedirektorin in
der Abteilung internationale Angelegenheit im Bundesamt für Justiz
gute Arbeit geleistet. Das Schengen/Dublin-Abkommen bringt unserem
Land klar mehr Vor- als Nachteile. Die Teilnahme an
Schengen/Dublin ist kein Schritt in die EU, sondern ein weiteres
für die Schweiz wichtiges Abkommen auf dem bewährten bilateralen
Weg. Ein Nein wäre zum Nachteil der Schweiz. Sagen wir JA
zu mehr Sicherheit und weniger Asylgesuchen. Sagen wir JA
zu Schengen /Dublin.
Ruth Humbel Näf,
Nationalrätin CVP
Birmenstorf, 08. Mai 2005
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