CVP Nationalrätin Ruth Humbel
08.05.2005
 

Ja zu Schengen/Dublin

Die Sicherheitslage ist in der Schweiz zweifellos vergleichsweise gut. Um unseren Sicherheitsstandard aber auch in Zukunft halten zu können, brauchen wir die Teilnahme an Schengen/ Dublin. Mit diesem Abkommen wird die internationale Zusammenarbeit in Europa in den Bereichen Polizei, Justiz, Visa und Asyl verstärkt. Gegen international tätige Terrornetze, kriminelle Organisationen und Schlepperbanden kann kein Staat den Kampf alleine führen. Schengen/Dublin gibt der Schweiz die Chance, in Europa nicht zu einer Insel für das organisierte Verbrechen und den Asylmissbrauch zu werden.     
   
In der Wintersession 2004 haben die Eidgenössischen Räte im Rahmen der Bilateralen Abkommen II acht Verträge verabschiedet: Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Umwelt, Statistik, MEDIA, Ruhegehälter und Schengen/Dublin. Sieben der acht Abkommen passierten die Räte ohne grosse Diskussionen. Das Abkommen Schengen/ Dublin wurde vom Nationalrat auch klar mit 129 zu 60 Stimmen bei drei Enthaltungen und vom Ständerat gar mit 36 zu 3 Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen. Weil von rechter Seite das Referendum dagegen ergriffen worden ist, werden wir am 5. Juni 2005 an der Urne darüber befinden.

Schengen bringt faktisch kaum eine Änderungen an der Grenze
Mit Schengen werden die systematischen verdachtsunabhängigen Personenkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft. Wenn ein Verdacht vorliegt sind Personenkontrollen an der Grenze aber nach wie vor jederzeit möglich. Weil die Schweiz nicht Mitglied der EU Zollunion ist, werden zudem weiterhin auch Warenkontrollen durchgeführt. Dabei werden logischerweise auch die Personalien derjenigen Personen kontrolliert, welche diese Ware mitführen. An den Schweizer Grenzen werden daher auch künftig Grenzwächter stehen. Anstelle der systematischen Personenkontrollen an der Grenze werden jedoch vermehrt mobile Kontrollen im Landesinnern durchgeführt. Bei besonderen Risikosituationen wie beim WEF oder bei den Fussball-Europameisterschaften können auch mit Schengen beim Grenzübertritt systematische Personenkontrollen durchgeführt werden.

Faktisch wird sich mit Schengen an der Grenze kaum etwas verändern. Bereits heute werden von den täglich rund 700'000 Grenzübertritten in die Schweiz lediglich ca. 3 % kontrolliert. Im weitern werden bereits heute 40 % der Grenzwächter mobil im grenznahen Raum eingesetzt.

Voller Zugang zur Verbrecherdatenbank
Zentral für die internationale Polizeizusammenarbeit ist die Fahndungsdatenbank des Schengener Informationssystems (SIS). Das SIS ist gewissermassen das Herzstück des Schengener Abkommens und ist für unsere Polizei von unschätzbarem Wert in der Verbrechensbekämpfung. Das SIS ermöglicht rund um die Uhr einen direkten Datenzugriff und einen schnellen Informationsaustausch unter allen beteiligten Staaten. Gesuchte Personen und Waren können in kürzester Zeit in ganz Europa zur Fahndung ausgeschrieben werden. Ein Beispiel: Am 13. Mai 2004 wurde in Hort (NL) ein Schmuckgeschäft ausgeraubt. Die Holländische Polizei hat den Täter unmittelbar nach der Tat im SIS zur Verhaftung ausgeschrieben. Ca. 20 Minuten später konnte der Dieb bei einer Kontrolle in der Nähe von Aachen (D) festgenommen werden.

Schweizer Schützentradition bleibt unangetastet
Entgegen anders lautender Behauptungen der Gegner hat Schengen kaum verschärfende Auswirkungen auf das Schweizer Waffenrecht. Nicht tangiert ist das Jagd -, Sport-, Jungschützen- und das ausserdienstliche Schützenwesen. Jeder Schweizer Armeeangehörige wird auch weiterhin seine Waffe zu Hause aufbewahren können. Für Jagd- und Sportwaffen braucht es keine Genehmigung, sondern eine blosse Meldung. Deswegen von einer Verbürokratisierung oder einer Schikane zu sprechen ist übertrieben. Wieso soll ausgerechnet dort, wo es um die Sicherheit geht, eine Registrierung als Einschränkung der persönlichen Freiheit abgelehnt werden, während Registrierungen in vielen Lebensbereichen (Kreditkarte, Mobiltelefon, Konsumkarten bei Migros, Coop, etc.) diskussionslos hingenommen werden.

Als Vorteil zu werten ist der neue europäische Feuerwaffenpass, der Schweizer Schützen und Jägern die Teilnahme an einem Schützenfest oder einer Jagd im Ausland erleichtert.

Schengenvisa im Interesse von Wirtschaft und Tourismus
Schengen umfasst eine einheitliche Praxis für Kurzaufenthaltsvisa bis zu drei Monaten. Wer im Besitz eines Schengen Visums ist, kann sich im ganzen Schengenraum frei bewegen. Unsere Tourismusbranche verlangt schon lange, dass dieses Visum auch für die Schweiz gültig ist. Heute ist die Schweiz das einzige Land in Eurapa für das beispielsweise asiatische Touristen bei Europareisen ein zusätzliches Visum benötigen. Eine Nichtteilnahme an Schengen hätte für den Schweizer Tourismus eindeutig einen Wettbewerbsnachteil gegenüber unseren Nachbarländern zur Folge. Das Schengenvisum bringt aber nicht nur für Feriengäste Vorteile, sondern auch für den Geschäftsreiseverkehr, was für den Wirtschaftsstandort Schweiz relevant ist.

Bankkundengeheimnis bleibt gewahrt
Mit Schengen wird erstmals das Bankkundengeheimnis in einem Staatsvertrag anerkannt und gewährleistet, was für den Finanzplatz Schweiz von zentraler Bedeutung ist.

Mit Dublin gegen Asylmissbrauch und Mehrfachgesuche
Das Übereinkommen von Dublin ist ein effizientes Instrument für die Koordination der Asylpolitik und zur Verhinderung von Asylmissbrauch. Im gesamten Dubliner Raum (EU, Norwegen und Island) haben Asylsuchende nur noch Anrecht auf ein einziges Asylgesuch. Zuständig für das Asylverfahren ist das Ersteinreiseland oder der Staat in dem bereits Familienangehörige leben. Die Fingerabdruck-Datenbank EURODAC ermöglicht die Identifizierung möglicher Mehrfachgesuche. In dieser Datenbank werden die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden ab 14 Jahren sowie von aufgegriffenen illegalen Einwanderern gespeichert.

Informellen Schätzungen zufolge sind heute 20 % der Asylgesuche in der Schweiz Zweitgesuche. Ohne Mitgliedschaft beim Dubliner Abkommen muss die Schweiz mit einer starken Zunahme von Zweitasylgesuchen rechnen. Die Schweiz wäre in ganz Europa das einzige Land, wo abgewiesene Asylbewerber ein zweites Asylgesuch stellen können.

Souveränität der Schweiz bleibt gewährleistet
Mit Schengen/Dublin bleiben wir autonom und treten unsere Souveränität nicht an Brüssel ab. Bei der Weiterentwicklung von neuen Schengen-Regelungen haben wir ein gestaltendes Mitspracherecht, d.h. Schweizer Vertreterinnen und Vertreter arbeiten in allen relevanten EU-Arbeitsausschüssen mit. Als Nicht EU-Land hat die Schweiz aber kein formelles Mitentscheidungsrecht. Die Schweiz wird aber autonom und souverän entscheiden können, ob sie bei der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin Rechtes einen neuen Rechtsakt übernehmen will. Jede Übernahme von neuem Schengen Recht ist ein neuer Staatsvertrag, der von der Schweiz genehmigt werden muss. Es braucht immer die Zustimmung des Bundesrates und des Parlamentes und gegen die Parlamentsbeschlüsse ist immer das Referendum möglich, so dass das Volk immer abschliessend entscheiden kann. Wird die Genehmigung von der Schweiz versagt, so kann das Abkommen gekündigt werden. Die EU kann uns gegen unseren Willen auf jeden Fall keine neue Regelung aufzwingen.

Schengen/Dublin ist ein wichtiger Schritt auf dem bewährten bilateralen Weg
Die Schweizer Unterhändler haben unter der Leitung von Frau Dr. Monique Jametti Greiner, SVP-Mitglied und Vizedirektorin in der Abteilung internationale Angelegenheit im Bundesamt für Justiz gute Arbeit geleistet. Das Schengen/Dublin-Abkommen bringt unserem Land klar mehr Vor- als Nachteile. Die Teilnahme an Schengen/Dublin ist kein Schritt in die EU, sondern ein weiteres für die Schweiz wichtiges Abkommen auf dem bewährten bilateralen Weg. Ein Nein wäre zum Nachteil der Schweiz. Sagen wir JA zu mehr Sicherheit und weniger Asylgesuchen. Sagen wir JA zu Schengen /Dublin.
   
Ruth Humbel Näf,
Nationalrätin CVP
Birmenstorf, 08. Mai 2005

 
 
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