CVP Nationalrätin Ruth Humbel
30.08.2005
 

Ja zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit

Am 25. September 2005 stimmen wir darüber ab, ob wir schrittweise und kontrolliert die Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU-Mitgliedstaaten ausdehnen wollen. Der Nationalrat sagte mit 142:40 Stimmen, der Ständerat gar mit 40:0 Stimmen ja zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Der geschlossene Bundesrat, sämtliche Kantone, alle Branchen der Wirtschaft, Gewerbe- und Bauernverband, Gewerkschaften, die Bundesratsparteien CVP, FDP und SP sowie wirtschaftsfreundliche Kreise der SVP setzen sich für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ein. Sie ist für die Schweiz von grossem wirtschaftlichem und migrationspolitischem Nutzen.     
    

Starke Handelsbeziehungen mit der EU sichern Arbeitsplätze in der Schweiz
      
Die EU ist der wichtigste Aussenhandelspartner der Schweiz. Jeder dritte Arbeitsplatz in der Schweiz hängt von der EU ab und jeder dritte Franken wird durch den Handel mit der EU erwirtschaftet. In den letzten 10 Jahren hat der Handel mit den neuen EU-Mitgliedstaaten jedes Jahr um 11 % zugenommen. Die weltweiten Exporte der Schweiz stiegen hingegen nur um 2.4 %.
    
Die Einführung der Personenfreizügigkeit erfolgt in Etappen. Bis 2011 gilt der Inländervorrang und der Zuzug von Arbeitern aus den neuen EU-Staaten ist durch Kontingente beschränkt, welche notfalls bis 2014 verlängert werden können. 2006 können bspw. 1300 Daueraufenthalter in die Schweiz kommen, auf den Aargau bezogen sind es 99. Im Übrigen kann nur kommen, wer einen gültigen Arbeitsvertrag besitzt. Selbständig Erwerbende haben sich auszuweisen.
  
Die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping werden verstärkt, damit die Öffnung nicht auf Kosten der schweizerischen Arbeitnehmenden geht. Mit dem Entsendegesetz werden bspw. ausländische Arbeitskräfte den schweizerischen Vorschriften bezüglich Lohn- und Arbeitsbedingungen unterstellt. Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen und Arbeitszeitbestimmungen können allgemeinverbindlich erklärt werden.

Richtige Weichenstellung für die Migrations- und Sozialpolitik

Die Schweiz ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen; in Zukunft noch vermehrt. Mit dem Freizügigkeitsabkommen holen wir Menschen aus Ländern, welche hauptsächlich unserem Kulturkreis angehören und sich daher auch schneller integrieren als Menschen mit einem für uns fremden kulturellen und religiösen Hintergrund.
          
Die Gegner der Vorlage beschwören eine Plünderung unserer Sozialwerke durch Ausländer. Solche Geschichten sind entweder schlechte Märchen oder rechtsmissbräuchliches Handeln wenn sie vorkommen sollten. Wer rechtsmissbräuchlich handelt verliert aber die Berechtigung auf Sozialversicherungsleistungen. Anspruch auf Arbeitslosengeld bekommt beispielsweise nur, wer mindestens 12 Monate seinen Beitrag einbezahlt hat. Da reicht ein Status für Kurzaufenthalter nicht. Im Übrigen machen die Beiträge der Ausländer an AHV, IV, EO im Moment 25 % aus, während auf sie 18 % der Bezüge fallen. Der Zustand unserer Sozialversicherungen hängt primär vom wirtschaftlichen Umfeld ab. Wird der Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt, folgt eine höhere Arbeitslosigkeit und eine stärkere Belastung der Sozialversicherungen. Nur mit einem Ja stärken wir den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit auch die Sozialversicherungen.
       
   
Gute Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit
          
Wenn wir am 25. September ja sagen, gewähren wir den neuen EU-Staaten das gleiche was wir schon mit der alten EU im Rahmen der Bilateralen I vereinbart haben: Die gegenseitige kontrollierte und schrittweise Öffnung der Arbeitsmärkte. Die Schweiz hat mittlerweile drei Jahre Erfahrung mit der Personenfreizügigkeit. Für die alten EU-Länder gilt der Inländervorrang seit dem 1. Juni 2004 nicht mehr. Die befürchteten Migrationsströme sind ausgeblieben. Unsere Arbeitgeber stellen primär Leute ein, welche schon hier wohnen und unsere Sprache sprechen. In verschiedenen Bereichen kann der einheimische Arbeitsmarkt indes nicht entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte anbieten. Da müssen EU-Bürger angestellt werden können, damit die Arbeitsplätze nicht in die EU abwandern.
       
Mit einem Nein würde die Schweiz EU-Bürger verschiedenen Rechts schaffen, was von der EU als nicht tolerierbare Diskriminierung ihrer neuen Mitglieder kaum akzeptiert werden könnte. Brüssel stünde daher unter Druck, das Abkommen zu kündigen. Selbst wenn keine Kündigung erfolgen würde, müssten Schweizer Unternehmen mit Sanktionsmassnahmen seitens der EU rechnen und könnten kaum mehr öffentliche Aufträge von (neuen) EU-Staaten erhalten. Viele Unternehmen sähen sich gezwungen, ihre Aktivitäten und Arbeitsplätze in die EU zu verlegen um längerfristig zu überleben.
   
Sagen wir am 25. September JA zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit weil sie für die Schweiz von evidentem Nutzen ist und es eigentlich keine Alternative gibt.





30. August 2005
Ruth Humbel Näf
Nationalrätin, Birmenstorf
 
 
H O T L I N K S


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