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30.08.2005 |
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Ja zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit
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Am 25. September 2005 stimmen wir darüber ab, ob wir
schrittweise und kontrolliert die Personenfreizügigkeit auf die 10
neuen EU-Mitgliedstaaten ausdehnen wollen. Der Nationalrat sagte
mit 142:40 Stimmen, der Ständerat gar mit 40:0 Stimmen ja zur
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Der geschlossene Bundesrat,
sämtliche Kantone, alle Branchen der Wirtschaft, Gewerbe- und
Bauernverband, Gewerkschaften, die Bundesratsparteien CVP, FDP und
SP sowie wirtschaftsfreundliche Kreise der SVP setzen sich für die
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ein. Sie ist für die Schweiz
von grossem wirtschaftlichem und migrationspolitischem Nutzen.
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Starke Handelsbeziehungen mit der EU sichern Arbeitsplätze in
der Schweiz
Die EU ist der wichtigste Aussenhandelspartner der Schweiz. Jeder
dritte Arbeitsplatz in der Schweiz hängt von der EU ab und jeder
dritte Franken wird durch den Handel mit der EU erwirtschaftet. In
den letzten 10 Jahren hat der Handel mit den neuen
EU-Mitgliedstaaten jedes Jahr um 11 % zugenommen. Die weltweiten
Exporte der Schweiz stiegen hingegen nur um 2.4 %.
Die Einführung der Personenfreizügigkeit erfolgt in Etappen. Bis
2011 gilt der Inländervorrang und der Zuzug von Arbeitern aus den
neuen EU-Staaten ist durch Kontingente beschränkt, welche notfalls
bis 2014 verlängert werden können. 2006 können bspw. 1300
Daueraufenthalter in die Schweiz kommen, auf den Aargau bezogen
sind es 99. Im Übrigen kann nur kommen, wer einen gültigen
Arbeitsvertrag besitzt. Selbständig Erwerbende haben sich
auszuweisen.
Die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping werden verstärkt,
damit die Öffnung nicht auf Kosten der schweizerischen
Arbeitnehmenden geht. Mit dem Entsendegesetz werden bspw.
ausländische Arbeitskräfte den schweizerischen Vorschriften
bezüglich Lohn- und Arbeitsbedingungen unterstellt.
Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen und
Arbeitszeitbestimmungen können allgemeinverbindlich erklärt
werden.
Richtige Weichenstellung für die Migrations- und Sozialpolitik
Die Schweiz ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen; in
Zukunft noch vermehrt. Mit dem Freizügigkeitsabkommen holen wir
Menschen aus Ländern, welche hauptsächlich unserem Kulturkreis
angehören und sich daher auch schneller integrieren als Menschen
mit einem für uns fremden kulturellen und religiösen Hintergrund.
Die Gegner der Vorlage beschwören eine Plünderung unserer
Sozialwerke durch Ausländer. Solche Geschichten sind entweder
schlechte Märchen oder rechtsmissbräuchliches Handeln wenn sie
vorkommen sollten. Wer rechtsmissbräuchlich handelt verliert aber
die Berechtigung auf Sozialversicherungsleistungen. Anspruch auf
Arbeitslosengeld bekommt beispielsweise nur, wer mindestens 12
Monate seinen Beitrag einbezahlt hat. Da reicht ein Status für
Kurzaufenthalter nicht. Im Übrigen machen die Beiträge der
Ausländer an AHV, IV, EO im Moment 25 % aus, während auf sie 18 %
der Bezüge fallen. Der Zustand unserer Sozialversicherungen hängt
primär vom wirtschaftlichen Umfeld ab. Wird der
Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt, folgt eine höhere
Arbeitslosigkeit und eine stärkere Belastung der
Sozialversicherungen. Nur mit einem Ja stärken wir den
Wirtschaftsstandort Schweiz und damit auch die
Sozialversicherungen.
Gute Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit
Wenn wir am 25. September ja sagen, gewähren wir den neuen
EU-Staaten das gleiche was wir schon mit der alten EU im Rahmen
der Bilateralen I vereinbart haben: Die gegenseitige kontrollierte
und schrittweise Öffnung der Arbeitsmärkte. Die Schweiz hat
mittlerweile drei Jahre Erfahrung mit der Personenfreizügigkeit.
Für die alten EU-Länder gilt der Inländervorrang seit dem 1. Juni
2004 nicht mehr. Die befürchteten Migrationsströme sind
ausgeblieben. Unsere Arbeitgeber stellen primär Leute ein, welche
schon hier wohnen und unsere Sprache sprechen. In verschiedenen
Bereichen kann der einheimische Arbeitsmarkt indes nicht
entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte anbieten. Da müssen
EU-Bürger angestellt werden können, damit die Arbeitsplätze nicht
in die EU abwandern.
Mit einem Nein würde die Schweiz EU-Bürger verschiedenen Rechts
schaffen, was von der EU als nicht tolerierbare Diskriminierung
ihrer neuen Mitglieder kaum akzeptiert werden könnte. Brüssel
stünde daher unter Druck, das Abkommen zu kündigen. Selbst wenn
keine Kündigung erfolgen würde, müssten Schweizer Unternehmen mit
Sanktionsmassnahmen seitens der EU rechnen und könnten kaum mehr
öffentliche Aufträge von (neuen) EU-Staaten erhalten. Viele
Unternehmen sähen sich gezwungen, ihre Aktivitäten und
Arbeitsplätze in die EU zu verlegen um längerfristig zu überleben.
Sagen wir am 25. September JA zur Ausdehnung der
Personenfreizügigkeit weil sie für die Schweiz von evidentem
Nutzen ist und es eigentlich keine Alternative gibt.
30. August 2005
Ruth Humbel Näf
Nationalrätin, Birmenstorf
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