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04.05.2005 |
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Ja zum Partnerschaftsgesetz
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Liebe und Sexualität gehören zur Natur des Menschen. Aus Liebe
entscheiden Mann und Frau, ihren Lebensweg fortan gemeinsam zu
gehen. Aus Liebe beschliessen ebenso zwei Frauen oder zwei Männer,
zusammenzuleben und sich in guten wie in schlechten Zeiten
beizustehen.
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Frau und Mann können Ihre Beziehung rechtlich durch die Ehe
absichern lassen. Gleichgeschlechtliche Paare haben diese
Möglichkeit nicht. Sie gelten vor dem Gesetz nicht als Paar,
sondern als Fremde und sind dadurch in verschiedenen
Lebensbereichen diskriminiert, beispielsweise im Erb- und
Schenkungsrecht, im Sorge- und Sozialversicherungsrecht, beim
Aufenthaltsrecht für ausländische Partnerinnen und Partner aber
auch beim Besuchsrecht in Spitälern und Heimen.
Gleichheitsgebot
In der Bundesverfassung unseres Landes heisst es: "Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Zudem gibt es in der
Verfassung ein Diskriminierungsverbot bezüglich der Lebensformen.
Das Partnerschaftsgesetz ist daher eine Folge der Gleichbehandlung
verschiedener Lebensgemeinschaften. Es geht letztlich um ein
Grundrecht und um die Menschenwürde. Das Partnerschaftsgesetz
schafft die notwendigen Voraussetzungen, damit auch
gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebensgemeinschaft rechtlich
abstützen können. In den Belangen des Erb- und Schenkungsrechts,
der gegenseitigen Vertretung, der Beistandspflicht, des
Auskunftsrechts, im Sozialversicherungsbereich und bei der
Vorsorge sowie beim Aufenthaltsrecht für ausländische Partnerinnen
und Partner werden sie Ehepaaren gleichstellt.
Keine Gleichstellung mit der Ehe
Die eingetragene Partnerschaft unterscheidet sich in ihren
Wirkungen dennoch klar von der Ehe. Für viele Homosexuelle geht
diese Gesetzesänderung daher nicht weit genug. Es gibt Forderungen
nach einer Gleichstellung mit der Ehe. Das wollen wir bewusst
nicht. Die Ehe ist und bleibt die Grundlage für eine
Familiengründung. Sie ist in der Bundesverfassung besonders
geschützt. Gleichgeschlechtliche Paare können aus biologischen
Gründen keine gemeinsamen Kinder haben. Sie sind daher weder zur
Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zugelassen.
Ein Kind mit zwei Müttern oder zwei Vätern würde zum
gesellschaftlichen Aussenseiter. Das wollen wir nicht.
Anpassung an gesellschaftliche Realität
Bei gleichgeschlechtlichen Paaren geht es um eine
Lebensgemeinschaft zweier erwachsener Personen, die für einander
Verantwortung übernehmen wollen mit gegenseitigen Rechten und
Pflichten. Das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft gibt
Ihnen die Möglichkeit, ihre Liebe öffentlich zu machen und ihre
Partnerschaft zu legalisieren. Die Gesetzgebung wird der
gesellschaftlichen Realität angepasst, eliminiert rechtliche
Diskriminierungen und hilft Vorurteile abzubauen.
Wenn sich zwei Menschen – ob heterosexuell oder homosexuell –
lieben, wenn sie für einander sorgen und einstehen wollen, sich
gegenseitig in Rechten und Pflichten stehen, haben sie Anrecht
darauf, für Ihre Partnerschaft den gesetzlichen Schutz zu
bekommen. Homosexuellen dieses Recht zu verweigern ist mit
moralischen Argumenten nicht zu rechtfertigen.
Ruth Humbel
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