CVP Nationalrätin Ruth Humbel
04.05.2005
 

Ja zum Partnerschaftsgesetz

Liebe und Sexualität gehören zur Natur des Menschen. Aus Liebe entscheiden Mann und Frau, ihren Lebensweg fortan gemeinsam zu gehen. Aus Liebe beschliessen ebenso zwei Frauen oder zwei Männer, zusammenzuleben und sich in guten wie in schlechten Zeiten beizustehen.
     
Frau und Mann können Ihre Beziehung rechtlich durch die Ehe absichern lassen. Gleichgeschlechtliche Paare haben diese Möglichkeit nicht. Sie gelten vor dem Gesetz nicht als Paar, sondern als Fremde und sind dadurch in verschiedenen Lebensbereichen diskriminiert, beispielsweise im Erb- und Schenkungsrecht, im Sorge- und Sozialversicherungsrecht, beim Aufenthaltsrecht für ausländische Partnerinnen und Partner aber auch beim Besuchsrecht in Spitälern und Heimen.
        
Gleichheitsgebot
In der Bundesverfassung unseres Landes heisst es: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Zudem gibt es in der Verfassung ein Diskriminierungsverbot bezüglich der Lebensformen. Das Partnerschaftsgesetz ist daher eine Folge der Gleichbehandlung verschiedener Lebensgemeinschaften. Es geht letztlich um ein Grundrecht und um die Menschenwürde. Das Partnerschaftsgesetz schafft die notwendigen Voraussetzungen, damit auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebensgemeinschaft rechtlich abstützen können. In den Belangen des Erb- und Schenkungsrechts, der gegenseitigen Vertretung, der Beistandspflicht, des Auskunftsrechts, im Sozialversicherungsbereich und bei der Vorsorge sowie beim Aufenthaltsrecht für ausländische Partnerinnen und Partner werden sie Ehepaaren gleichstellt.
   
Keine Gleichstellung mit der Ehe
Die eingetragene Partnerschaft unterscheidet sich in ihren Wirkungen dennoch klar von der Ehe. Für viele Homosexuelle geht diese Gesetzesänderung daher nicht weit genug. Es gibt Forderungen nach einer Gleichstellung mit der Ehe. Das wollen wir bewusst nicht. Die Ehe ist und bleibt die Grundlage für eine Familiengründung. Sie ist in der Bundesverfassung besonders geschützt. Gleichgeschlechtliche Paare können aus biologischen Gründen keine gemeinsamen Kinder haben. Sie sind daher weder zur Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zugelassen. Ein Kind mit zwei Müttern oder zwei Vätern würde zum gesellschaftlichen Aussenseiter. Das wollen wir nicht.
      
Anpassung an gesellschaftliche Realität

Bei gleichgeschlechtlichen Paaren geht es um eine Lebensgemeinschaft zweier erwachsener Personen, die für einander Verantwortung übernehmen wollen mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft gibt Ihnen die Möglichkeit, ihre Liebe öffentlich zu machen und ihre Partnerschaft zu legalisieren. Die Gesetzgebung wird der gesellschaftlichen Realität angepasst, eliminiert rechtliche Diskriminierungen und hilft Vorurteile abzubauen.
  
Wenn sich zwei Menschen – ob heterosexuell oder homosexuell – lieben, wenn sie für einander sorgen und einstehen wollen, sich gegenseitig in Rechten und Pflichten stehen, haben sie Anrecht darauf, für Ihre Partnerschaft den gesetzlichen Schutz zu bekommen. Homosexuellen dieses Recht zu verweigern ist mit moralischen Argumenten nicht zu rechtfertigen.

Ruth Humbel
 
 
H O T L I N K S


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