CVP Nationalrätin Ruth Humbel
13.09.2004
 

Die EO-Revision schützt erwerbstätige Mütter und entlastet die Wirtschaft

Mit der Revision des Erwerbsersatzes (EO) wird der Erwerbsersatz für Dienstleistende verbessert und die heutige Lücke beim Mutterschutz geschlossen. Unselbständig und selbständig erwerbstätige Mütter erhalten neu einen einheitlichen auf 14 Wochen begrenzten Lohnersatz von 80% des vorherigen Lohnes, max. 172 Franken pro Tag.
         

Heute ist die Lohnfortzahlung der Mutterschaft im OR geregelt. Bei der Geburt eines Kindes hängt die Dauer der Lohnzahlungspflicht von den Dienstjahren ab. Je höher das Dienstalter desto länger dauert dieser Anspruch. Dabei werden im heutigen System die verursachen Kosten gänzlich von den Arbeitgebern getragen.
                    
Gleichbehandlung der Mütter und gerechtere Verteilung der Kosten
 Mit der vorgeschlagenen Erwerbsersatzlösung haben sich in Zukunft die Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden mit 50 % an der Finanzierung zu beteiligen. Damit werden die Kosten für Mutterschaftsurlaube auch gerechter auf die ganze Wirtschaft verteilt. Branchen mit einem hohen Frauenanteil kommen in den Genuss einer Entlastung. Typische Männerbranchen werden im Endeffekt aber nicht stärker belastet, weil sie durch die Erhöhung der Grundentschädigung bei Dienstleistenden profitieren. Während die Belastung heute je nach Branche für die Arbeitgeber zwischen 0.01 und 0.51% der Lohnsumme liegt, wird sie sich nach der Umsetzung der revidierten EO für sämtliche Branchen auf 0.08 % der Lohnsumme belaufen.
                 
Arbeitgeber - insbesondere KMU - werden finanziell entlastet
Aus Mutterschaftsleistungen erwachsen den Arbeitgebern heute Kosten von jährlich gut 350 Mio. Franken. Mit der Revision werden die Kosten für bezahlte Mutterschaftsurlaube auf insgesamt 483 Mio. Franken anwachsen. Der grösste Teil der Kosten wird aber künftig paritätisch getragen. Die Arbeitgeber dürfen daher mit einer finanziellen Entlastung von mindestens 100 Mio. Franken rechnen, selbst nach der Anhebung der EO-Beitragssätze von heute 0.3 % auf 0.5 % im Jahre 2011. Die Wirtschaftsverbände economiesuisse, Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband, dessen Direktor Nationalrat Pierre Triponez Mitinitiant dieser Vorlage ist, teilen diese Beurteilung. Nichts desto trotz schreibt der Aargauische Gewerbeverband zu seiner Nein-Parole, dass die Lösung für die Unternehmen „zusätzliche Nebenabgaben“ bringe und die „Konkurrenzfähigkeit schwäche“. Diese Argumentation ist völlig haltlos, zeugt von Unkenntnis der Vorlage, von Ignoranz gegenüber der Situation erwerbstätiger Frauen wie auch von Militärdienstleistenden. Nebenbei sei auch daraufhin gewiesen, dass Frauen ebenso wie Männer Beiträge an die EO bezahlen. Folglich ist es nur gerecht, wenn sie bei Mutterschaft neu auch davon profitieren können.
                        
Die Zeit ist überreif für die Einführung eines bezahlten Mutterschaftsurlaubes. Die Revision der EO ist ausgewogen, gerecht, kostengünstig, familien- und wirtschaftsfreundlich. Aus Überzeugung sage ich JA!
 
Ruth Humbel Näf, Nationalrätin, Birmenstorf
           
 
H O T L I N K S


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