CVP Nationalrätin Ruth Humbel
03.03.2005
 

Kostendämpfung im Medikamentenbereich: Auch Versicherte sind gefordert

Die Ausgaben für Medikamente steigen in der obligatorischen Krankenversicherung seit Jahren weit überproportional an. Mit über 4,5 Milliarden Franken bilden die Arzneimittel (inkl. Spitalmedikamente) inzwischen den grössten Ausgabenblock in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
       
Dieser enorme Kostenzuwachs ist einerseits auf einen zunehmenden Medikamentenkonsum zurückzuführen und andererseits auf neue teuerer Medikamente. Diese neuen Medikamente bringen zweifellos einen Mehrnutzen, wenn sie bei bestimmten Indikationen gezielt eingesetzt werden. In der Regel verdrängen sie aber preisgünstige, ältere Präparate und treiben dadurch die Preise nach oben.
            
Abflachung im Medikamentenmarkt
Die neuesten Zahlen der Pharma für 2004 zeigen eine Abflachung im Schweizerischen Medikamentenmarkt. Im Vergleich zum Weltmarkt (+7%) stiegen die Ausgaben für Medikamente in der Schweiz um 4.5%. Hauptgrund ist die starke Abschwächung bei den nicht pflichtigen Medikamente, wo ein Rückgang von 6.6% zu verzeichnen ist. Möglicherweise gehen die Patienten mehr zum Arzt um sich kassenpflichtige Medikamente verschreiben zu lassen.
    
Forderungen der CVP
Mit verschiedenen Vorstössen will die CVP im Medikamentenbereich alle Betroffenen, verschreibende und abgebende Leistungserbringer, die Pharmabranche, Krankenversicherer aber auch die Versicherten in Pflicht nehmen und Kosten dämpfen. Wir verlangen folgende Massnahmen:
• Transparente Preisgestaltung für neue patentgeschützte Medikamente.
• Auslandspreisvergleich von patentabgelaufenen Medikamenten und Generika.
• Rabatte müssen den Prämienzahlenden zugute kommen und zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden.
• Stärkung der Eigenverantwortung durch die Einführung von differenzierten Selbstbehalten bei Medikamenten, welche durch eine gesunde Lebensweise abgebaut oder nicht eingenommen werden müssten.
• Streichung von Medikamenten bei Bagatellerkrankungen aus dem Pflichtleistungskatalog.

Mit dem letztgenannten Vorstoss verlangen wir vom Bundesrat zu prüfen, welche Medikamente zur Behandlung von Bagatellerkrankungen oder leichten Befindlichkeitsstörungen von der Liste der kassenpflichtigen Medikamente gestrichen werden können und künftig nicht mehr aufgenommen werden müssen. Die CVP begrüsst entsprechende Anstrengungen des BAG zusammen mit santésuisse und der Pharmabranche die Liste kassenpflichtiger Medikamente zu reduzieren.
    
Eigenverantwortung stärken
Viele Versicherte gehen bei einer Erkältung oder bei kleinen Unpässlichkeiten zum Arzt um sich ein Medikament verschreiben zu lassen. Eine solche Arztbehandlung kommt im Durchschnitt auf ca. 100 Franken zu stehen. Geht ein Versicherter zum Arzt um sich einen Hustensirup für 13 Franken und ein Nasenspray für 5 Franken verschreiben zu lassen, beläuft sich die Rechnung inklusive Apothekertaxe auf über 120 Franken. Dieser Betrag wird vom Versicherten via Franchise ganz, auf jeden Fall aber mit einem Selbstbehalt von 10% selber bezahlt. Bei diesen Kosten nicht dabei ist der Verwaltungsaufwand der Krankenversicherer für die Abrechnung. Besorgt sich der Versicherte Hustensirup und Nasentropfen direkt in die Apotheke, bezahlt er 18 Franken.
      
Es ist also keineswegs generell so, dass Patientinnen und Patienten mehr bezahlen müssen, wenn gewisse Medikamente nicht mehr kassenpflichtig sind. Aber die Massnahme stärkt die Eigenverantwortung und bringt insgesamt Kosteneinsparungen für die Krankenversicherer und damit für die Prämienzahlenden.
 
H O T L I N K S


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