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03.03.2005 |
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Kostendämpfung im Medikamentenbereich: Auch Versicherte sind
gefordert
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Die Ausgaben für Medikamente steigen in der obligatorischen
Krankenversicherung seit Jahren weit überproportional an. Mit über
4,5 Milliarden Franken bilden die Arzneimittel (inkl.
Spitalmedikamente) inzwischen den grössten Ausgabenblock in der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
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Dieser enorme Kostenzuwachs ist einerseits auf einen zunehmenden
Medikamentenkonsum zurückzuführen und andererseits auf neue
teuerer Medikamente. Diese neuen Medikamente bringen zweifellos
einen Mehrnutzen, wenn sie bei bestimmten Indikationen gezielt
eingesetzt werden. In der Regel verdrängen sie aber preisgünstige,
ältere Präparate und treiben dadurch die Preise nach oben.
Abflachung im Medikamentenmarkt
Die neuesten Zahlen der Pharma für 2004 zeigen eine Abflachung im
Schweizerischen Medikamentenmarkt. Im Vergleich zum Weltmarkt
(+7%) stiegen die Ausgaben für Medikamente in der Schweiz um 4.5%.
Hauptgrund ist die starke Abschwächung bei den nicht pflichtigen
Medikamente, wo ein Rückgang von 6.6% zu verzeichnen ist.
Möglicherweise gehen die Patienten mehr zum Arzt um sich
kassenpflichtige Medikamente verschreiben zu lassen.
Forderungen der CVP
Mit verschiedenen Vorstössen will die CVP im Medikamentenbereich
alle Betroffenen, verschreibende und abgebende Leistungserbringer,
die Pharmabranche, Krankenversicherer aber auch die Versicherten
in Pflicht nehmen und Kosten dämpfen. Wir verlangen folgende
Massnahmen:
• Transparente Preisgestaltung für neue patentgeschützte
Medikamente.
• Auslandspreisvergleich von patentabgelaufenen Medikamenten und
Generika.
• Rabatte müssen den Prämienzahlenden zugute kommen und zwischen
den Vertragspartnern ausgehandelt werden.
• Stärkung der Eigenverantwortung durch die Einführung von
differenzierten Selbstbehalten bei Medikamenten, welche durch eine
gesunde Lebensweise abgebaut oder nicht eingenommen werden
müssten.
• Streichung von Medikamenten bei Bagatellerkrankungen aus dem
Pflichtleistungskatalog.
Mit dem letztgenannten Vorstoss verlangen wir vom Bundesrat zu
prüfen, welche Medikamente zur Behandlung von Bagatellerkrankungen
oder leichten Befindlichkeitsstörungen von der Liste der
kassenpflichtigen Medikamente gestrichen werden können und künftig
nicht mehr aufgenommen werden müssen. Die CVP begrüsst
entsprechende Anstrengungen des BAG zusammen mit santésuisse und
der Pharmabranche die Liste kassenpflichtiger Medikamente zu
reduzieren.
Eigenverantwortung stärken
Viele Versicherte gehen bei einer Erkältung oder bei kleinen
Unpässlichkeiten zum Arzt um sich ein Medikament verschreiben zu
lassen. Eine solche Arztbehandlung kommt im Durchschnitt auf ca.
100 Franken zu stehen. Geht ein Versicherter zum Arzt um sich
einen Hustensirup für 13 Franken und ein Nasenspray für 5 Franken
verschreiben zu lassen, beläuft sich die Rechnung inklusive
Apothekertaxe auf über 120 Franken. Dieser Betrag wird vom
Versicherten via Franchise ganz, auf jeden Fall aber mit einem
Selbstbehalt von 10% selber bezahlt. Bei diesen Kosten nicht dabei
ist der Verwaltungsaufwand der Krankenversicherer für die
Abrechnung. Besorgt sich der Versicherte Hustensirup und
Nasentropfen direkt in die Apotheke, bezahlt er 18 Franken.
Es ist also keineswegs generell so, dass Patientinnen und
Patienten mehr bezahlen müssen, wenn gewisse Medikamente nicht
mehr kassenpflichtig sind. Aber die Massnahme stärkt die
Eigenverantwortung und bringt insgesamt Kosteneinsparungen für die
Krankenversicherer und damit für die Prämienzahlenden. |
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O T L I N K S |

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