CVP Nationalrätin Ruth Humbel
24.9.2004
 

Der Streit um das KVG

Das Gesundheitswesen mit den steigenden Krankenkassenprämien steht auf Platz 2 des Sorgenbarometers der Schweizer Bevölkerung. Von der Politik werden nun Kosten dämpfende und Prämien stabilisierende Massnahmen erwartet. Kürzlich publizierte das Gfs Bern den „Gesundheitsmonitor“: Die Stimmberechtigten wollen Gesundheitsleistungen mit hoher Qualität, freie Wahl unter den Leistungserbringern und unbeschränkten Zugang zu neuen Therapien.
                                 
Die Schweizerinnen und Schweizer möchten also mehr und bessere Leistungen zu tieferen Preisen. Dadurch öffnet sich ein tiefer Graben zwischen Leistungserwartung und Zahlungsbereitschaft. Diese Kluft lässt sich durch eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) letztlich nicht schliessen. Die Politik hat nun die verantwortungsvolle Aufgabe, Lösungen für den wachsenden Zielkonflikt zu finden.
     
Interdependente Teilbereiche
Nachdem die KVG-Revision im letzten Dezember vom Nationalrat abgelehnt worden ist, hat der Bundesrat eine Gesamtstrategie für künftige Revisionsschritte vorgelegt. Dabei wurde die im letzten Jahr gescheiterte Vorlage in Einzelpakete aufgeteilt. Jede Vorlage soll separat dem Referendum unterstellt werden. Dieser gutgemeinte Vorschlag von Bundesrat Couchepin ist freilich problematisch. Die meisten Teilbereiche sind nämlich miteinander verknüpft. Immerhin ist es richtig, in der laufenden Session spezielle Gebiete mit dringendem Handlungsbedarf zu regeln: Verlängerung des Risikoausgleiches, des Zulassungsstopps für Leistungserbringer und des Sockelbeitrages für Zusatzversicherte in öffentlichen Spitälern sowie neu eine Übergangsregelung für die Pflegefinanzierung.
           
Für die Bündelung des nächsten Revisionspakets empfehle ich zwei Leitgedanken:
  1. Die Revision des KVG darf keine weitere Kostenverlagerung auf die Krankenversicherung und damit die Prämienzahlenden bringen.
                             
  2. Die Revision muss negative, Kosten treibende Anreize beseitigen und Transparenz schaffen. Versicherte sollten für ein kostenbewusstes Verhalten wie auch für eine gesunde Lebensweise belohnt werden.

                
Folgerichtig müssen dann nachstehende Teilgebiete zusammen behandelt werden:

  • Neuregelung der Spitalfinanzierung
  • Einführung der Vertragsfreiheit
  • Förderung von Netzwerken (managed care)
  • Differenzierte Kostenbeteiligung
  • Verbesserung des Risikoausgleiches

    
Neuregelung der Spitalfinanzierung
Heute bezahlen die Krankenversicherer bei stationären Behandlungen in öffentlichen Spitälern ca. 40% der Betriebskosten. Der grössere Teil der Kosten trägt die öffentliche Hand. Bei stationären Behandlungen in Privatkliniken wie generell bei ambulanten Spitalbehandlungen haben die Krankenversicherer die vollen Kosten zu bezahlen. Der Bundesrat schlägt nun für stationäre Behandlungen eine „dual-fixe“ Spitalfinanzierung vor. Demzufolge sollten künftig die Kosten in allen Spitälern und Kliniken je zur Hälfte von den Krankenversicherern und den Kantonen bezahlt werden. Diese dual-fixe Finanzierung soll allerdings lediglich als Übergangslösung eingeführt werden. Das Ziel ist eine monistische Finanzierung, wonach die Spitalleistungen aus einer Hand, voraussichtlich von den Krankenversicherern, bezahlt werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene dual-fixe Variante würde für die Krankenversicherer Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken zur Folge haben. Dieser Plan hätte gewaltige Folgen: Er würde die Prämien der Versicherten in die Höhe treiben und durch eine nur kurzfristige Übergangslösung Unruhe stiften. Ich plädiere daher für eine direkte Einführung der monistischen Spitalfinanzierung. Nur damit erreichen wir gleiche Marktbedingungen für öffentliche und private Spitäler sowie für die Anbieter ambulanter und stationärer Behandlungen. Überdies müssen die öffentlichen Gelder, welche heute direkt in die Spitäler fliessen, dem Gesundheitswesen erhalten bleiben. Die Kantone sollen sich nicht zum Nachteil der Prämienzahlenden entlasten dürfen.
           
Einführung der Vertragsfreiheit
Wir kennen heute den Vertragszwang, d.h. alle Leistungserbringer mit Praxisbewilligung haben das Recht zu Lasten der Krankenversicherung abzurechnen. Diese automatische Zulassung muss durch ein freieres Vertragssystem abgelöst werden und zwar im ambulanten wie im stationären Bereich. In der Folge müssten Ärzte, Spitäler, Apotheker oder Pflegeinstitutionen mit den Krankenversicherern Verträge abschliessen, um ihre Leistungen zu Lasten der Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Einführung der Vertragsfreiheit ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine wirksame Förderung neuer Formen der Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern wie auch zwischen Leistungserbringern und Versicherern, namentlich für die Bildung von Netzwerken. Im weitern würde die Vertragsfreiheit den Zulassungsstopp beenden, der insbesondere junge Ärzte und Ärztinnen benachteiligt.
           
Netzwerke und Einzelinitiative fördern!
Netzwerke mit einer koordinierten Zusammenarbeit von Hausärzten mit Spezialisten, Spitälern, Apothekern usw. müssen gefördert werden. Nur in einem Verbund medizinischer Leistungserbringer ist es möglich, Behandlungsprozesse zu optimieren und letztlich auch Kosteneinsparungen zu erzielen. Patientinnen und Patienten können ihr Netzwerk frei wählen. Für ausschliessliche Behandlung in einem einmal gewählten Netzwerk können sie mit tieferen Kostenbeteiligungen belohnt werden.
             
Es ist der Einzelne, der den Zielkonflikt zwischen hochgesteckten Leistungserwartungen und niedriger Zahlungsbereitschaft zu lösen hat. Das KVG muss mit einer Verbesserung des Anreizsystems und der Stärkung von Wettbewerbselementen günstige Voraussetzungen schaffen. Ein wirksamer Risikoausgleich unter den Krankenversicherern und die Prämienverbilligung sorgen dafür, dass das Solidaritätsprinzip der sozialen Krankenversicherung nicht unterwandert werden kann. Die KVG-Revision gelingt nur, wenn Leistungserbringer und Versicherte mitziehen und sich nicht auf Referendumsdrohungen beschränken.
                
Ruth Humbel Näf, CVP-Nationalrätin, Birmenstorf
24.09.04

 
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