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Interdependente Teilbereiche
Nachdem die KVG-Revision im letzten Dezember vom Nationalrat
abgelehnt worden ist, hat der Bundesrat eine Gesamtstrategie für
künftige Revisionsschritte vorgelegt. Dabei wurde die im letzten
Jahr gescheiterte Vorlage in Einzelpakete aufgeteilt. Jede Vorlage
soll separat dem Referendum unterstellt werden. Dieser gutgemeinte
Vorschlag von Bundesrat Couchepin ist freilich problematisch. Die
meisten Teilbereiche sind nämlich miteinander verknüpft. Immerhin
ist es richtig, in der laufenden Session spezielle Gebiete mit
dringendem Handlungsbedarf zu regeln: Verlängerung des
Risikoausgleiches, des Zulassungsstopps für Leistungserbringer und
des Sockelbeitrages für Zusatzversicherte in öffentlichen
Spitälern sowie neu eine Übergangsregelung für die
Pflegefinanzierung.
Für die Bündelung des nächsten Revisionspakets empfehle ich zwei
Leitgedanken:
- Die Revision des KVG darf keine weitere Kostenverlagerung
auf die Krankenversicherung und damit die Prämienzahlenden
bringen.
- Die Revision muss negative, Kosten treibende Anreize
beseitigen und Transparenz schaffen. Versicherte sollten für ein
kostenbewusstes Verhalten wie auch für eine gesunde Lebensweise
belohnt werden.
Folgerichtig müssen dann nachstehende Teilgebiete zusammen
behandelt werden:
- Neuregelung der Spitalfinanzierung
- Einführung der Vertragsfreiheit
- Förderung von Netzwerken (managed care)
- Differenzierte Kostenbeteiligung
- Verbesserung des Risikoausgleiches
Neuregelung der Spitalfinanzierung
Heute bezahlen die Krankenversicherer bei stationären Behandlungen
in öffentlichen Spitälern ca. 40% der Betriebskosten. Der grössere
Teil der Kosten trägt die öffentliche Hand. Bei stationären
Behandlungen in Privatkliniken wie generell bei ambulanten
Spitalbehandlungen haben die Krankenversicherer die vollen Kosten
zu bezahlen. Der Bundesrat schlägt nun für stationäre Behandlungen
eine „dual-fixe“ Spitalfinanzierung vor. Demzufolge sollten
künftig die Kosten in allen Spitälern und Kliniken je zur Hälfte
von den Krankenversicherern und den Kantonen bezahlt werden. Diese
dual-fixe Finanzierung soll allerdings lediglich als
Übergangslösung eingeführt werden. Das Ziel ist eine monistische
Finanzierung, wonach die Spitalleistungen aus einer Hand,
voraussichtlich von den Krankenversicherern, bezahlt werden. Die
vom Bundesrat vorgeschlagene dual-fixe Variante würde für die
Krankenversicherer Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken zur
Folge haben. Dieser Plan hätte gewaltige Folgen: Er würde die
Prämien der Versicherten in die Höhe treiben und durch eine nur
kurzfristige Übergangslösung Unruhe stiften. Ich plädiere daher
für eine direkte Einführung der monistischen Spitalfinanzierung.
Nur damit erreichen wir gleiche Marktbedingungen für öffentliche
und private Spitäler sowie für die Anbieter ambulanter und
stationärer Behandlungen. Überdies müssen die öffentlichen Gelder,
welche heute direkt in die Spitäler fliessen, dem Gesundheitswesen
erhalten bleiben. Die Kantone sollen sich nicht zum Nachteil der
Prämienzahlenden entlasten dürfen.
Einführung der Vertragsfreiheit
Wir kennen heute den Vertragszwang, d.h. alle Leistungserbringer
mit Praxisbewilligung haben das Recht zu Lasten der
Krankenversicherung abzurechnen. Diese automatische Zulassung muss
durch ein freieres Vertragssystem abgelöst werden und zwar im
ambulanten wie im stationären Bereich. In der Folge müssten Ärzte,
Spitäler, Apotheker oder Pflegeinstitutionen mit den
Krankenversicherern Verträge abschliessen, um ihre Leistungen zu
Lasten der Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Einführung
der Vertragsfreiheit ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine
wirksame Förderung neuer Formen der Zusammenarbeit unter den
Leistungserbringern wie auch zwischen Leistungserbringern und
Versicherern, namentlich für die Bildung von Netzwerken. Im
weitern würde die Vertragsfreiheit den Zulassungsstopp beenden,
der insbesondere junge Ärzte und Ärztinnen benachteiligt.
Netzwerke und Einzelinitiative fördern!
Netzwerke mit einer koordinierten Zusammenarbeit von Hausärzten
mit Spezialisten, Spitälern, Apothekern usw. müssen gefördert
werden. Nur in einem Verbund medizinischer Leistungserbringer ist
es möglich, Behandlungsprozesse zu optimieren und letztlich auch
Kosteneinsparungen zu erzielen. Patientinnen und Patienten können
ihr Netzwerk frei wählen. Für ausschliessliche Behandlung in einem
einmal gewählten Netzwerk können sie mit tieferen
Kostenbeteiligungen belohnt werden.
Es ist der Einzelne, der den Zielkonflikt zwischen hochgesteckten
Leistungserwartungen und niedriger Zahlungsbereitschaft zu lösen
hat. Das KVG muss mit einer Verbesserung des Anreizsystems und der
Stärkung von Wettbewerbselementen günstige Voraussetzungen
schaffen. Ein wirksamer Risikoausgleich unter den
Krankenversicherern und die Prämienverbilligung sorgen dafür, dass
das Solidaritätsprinzip der sozialen Krankenversicherung nicht
unterwandert werden kann. Die KVG-Revision gelingt nur, wenn
Leistungserbringer und Versicherte mitziehen und sich nicht auf
Referendumsdrohungen beschränken.
Ruth Humbel Näf, CVP-Nationalrätin, Birmenstorf
24.09.04 |
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