CVP Nationalrätin Ruth Humbel
21.05.07
 

Ja zur 5. IV-Revision als erster wichtiger Schritt zur Sanierung der IV

Die IV ist eines unserer grossen, zentralen Sozialwerke und gewissermassen zum Abbild gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen geworden. Bei der Entstehung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) waren es hauptsächlich körperliche Behinderungen, verursacht durch einen Unfall oder durch ein Geburtsgebrechen, welche eine IV-Rente auslösten. Diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind in der Regel medizinisch klar zu begründen und zu dokumentieren. Im Laufe der Jahre sind neue Krankheitsbilder dazugekommen, welche diese Anforderung der objektiven Beweisbarkeit nicht mehr alle erfüllen. Es gibt immer mehr Menschen mit psychischen Problemen, welche dem Druck der sich wandelnden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen nicht mehr gewachsen sind und zu IV-Rentnern werden. Soziale Probleme werden zunehmend medikalisiert: Wobei klar ist, dass mit sozialen auch gesundheitliche Probleme einhergehen. In den letzten Jahren haben IV-Fälle mit den Ursachen „psychische Probleme“ oder „unkausale Zusammenhänge“ vor allem bei jüngeren Menschen massiv zugenommen. Die Folge davon sind ausufernde Kosten bei der IV sowie eine persönliche Tragik für die Betroffenen.
       
Einzelne missbräuchliche Nutzniesser von IV-Leistungen haben eine Missbrauchspolemik ausgelöst. In diesem Zusammenhang sei jedoch die Frage gestellt, wer denn eigentlich missbräuchlich handelt: Ist es der Versicherte, der den Antrag stellt? Ein Arbeitgeber, der ihn im Zusammenhang mit Stellenabbau auf die IV verweist? Der behandelnde Arzt oder die IV-Stelle? Alle erwähnten Beteiligten nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten für ihre Interessen. Wenn also von Missbrauch die Rede ist, dann muss die Ursache, die gesetzliche Grundlage, welche eine Fehlnutzung zulässt, verbessert werden und zwar insbesondere auch im Interesse der überwiegenden Mehrheit invalider Menschen, welche einen berechtigen Anspruch auf IV-Leistungen hat.
     
Genau da setzt die 5. IV-Revision an. Sie korrigiert negative Anreize und will eine Dämpfung der Zunahme der IV-Neuberentungen erreichen. Den Gegnern der Revision fehlen offensichtlich überzeugende Argumente, weshalb sie zu geschmacklosen und unwürdigen Fotomontagen von verkrüppelten Bundesräten greifen. Die Gegner wollen primär mehr Geld für die IV und verschweigen, dass das Volk vor drei Jahren zusätzliche Mehrwertsteuerprozente von 0.8 % für die IV mit über 68 % Nein-Stimmen deutlich abgelehnt hat. Dieses Abstimmungsresultat war Ausdruck von Unbehangen und Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der IV. Ohne eine materielle Revision schien das Volk nicht bereit zu sein, für die IV zusätzliche Mittel zu bewilligen.
   
Nach diesem deutlichen Volksverdikt vom 16. Mai 2004 haben sich die Bundesratsparteien zusammengerauft und die Sanierung der IV zum gemeinsamen Legislaturziel erklärt. Unter dem Lead der Mitteparteien hat die Linke Zugeständnisse zur materiellen Revision gemacht und die Rechte zur Zusatzfinanzierung. Allen ist klar, mit Sparmassnahmen allein kann die IV nicht saniert werden. Es braucht beides: Einsparungen und zusätzliche Finanzmittel. Leider hat sich die SP inzwischen von der IV-Revision verabschiedet und unterstützt das Referendum. Dies wiederum hat der SVP zum Alibi verholfen, sich auch aus der Zusatzfinanzierung zu verabschieden. Mit ihrer verantwortungslosen Neinsager-Politik gefährden Linke und Rechte nicht bloss die IV sondern auch die AHV. Der Schuldenberg der IV zu Lasten der AHV von 10 Mrd. Franken wird jährlich um 1 bis 1.5 Mrd. Franken ansteigen. Wenn in den nächsten Jahren für die Finanzierung der IV keine zusätzlichen Mittel gesprochen werden, kann ab 2015 die Auszahlung der AHV gefährdet sein.
  
Die vorliegende IV-Revision ist ein erster Schritt zur Sanierung der IV. Sie bringt einen Paradigmenwechsel: Nach dem Grundsatz „Eingliederung vor Rente“ werden künftig die Stärken der Menschen gefördert und nicht ihre Schwächen gepflegt. Dazu sind Integrationsmassnahmen sowie ein System zur Früherfassung und Frühintervention vorgesehen. Diese Massnahmen zielen darauf ab, betroffene Personen möglichst frühzeitig zu erfassen, zu begleiten und die Erhaltung des noch bestehenden Arbeitsplatzes sicherzustellen, damit eine Berentung möglichst vermieden werden kann. Die IV unterstützt künftig die Betroffenen bei der Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit und des Arbeitsplatzes. Die IV-Stelle kann gezielt Massnahmen der Frühintervention ergreifen und in Absprache Arbeitsplatzanpassungen vornehmen. Die Arbeitgeber werden neu gesetzlich verpflichtet, mit den IV-Stellen zusammenzuarbeiten, während gegenüber den betroffenen Menschen die Mitwirkungspflicht verstärkt wird.
   
Die 5. IV-Revision ist ein ausgewogener Reformschritt und zeugt von sozialem Verantwortungsbewusstsein. Körperlich und psychisch handicapierte Menschen erhalten eine Chance im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Arbeitsalltag zu bleiben. Menschen, welche aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, bekommen eine Rente. Ich gehe davon aus, dass das Volk die IV-Revision annehmen wird. Ein Ja zur IV-Revision wird gleichzeitig auch ein Auftrag an das Parlament sein, im nächsten Schritt die Finanzierung der IV nachhaltig zu lösen.
 
H O T L I N K S


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