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21.05.07 |
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Ja zur 5. IV-Revision als erster wichtiger Schritt zur
Sanierung der IV
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Die IV ist eines unserer grossen, zentralen Sozialwerke und
gewissermassen zum Abbild gesellschaftlicher und
wirtschaftlicher Veränderungen geworden. Bei der Entstehung des
Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) waren es
hauptsächlich körperliche Behinderungen, verursacht durch einen
Unfall oder durch ein Geburtsgebrechen, welche eine IV-Rente
auslösten. Diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind in der
Regel medizinisch klar zu begründen und zu dokumentieren. Im
Laufe der Jahre sind neue Krankheitsbilder dazugekommen, welche
diese Anforderung der objektiven Beweisbarkeit nicht mehr alle
erfüllen. Es gibt immer mehr Menschen mit psychischen Problemen,
welche dem Druck der sich wandelnden wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Bedingungen nicht mehr gewachsen sind und zu
IV-Rentnern werden. Soziale Probleme werden zunehmend
medikalisiert: Wobei klar ist, dass mit sozialen auch
gesundheitliche Probleme einhergehen. In den letzten Jahren
haben IV-Fälle mit den Ursachen „psychische Probleme“ oder
„unkausale Zusammenhänge“ vor allem bei jüngeren Menschen massiv
zugenommen. Die Folge davon sind ausufernde Kosten bei der IV
sowie eine persönliche Tragik für die Betroffenen.
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Einzelne missbräuchliche Nutzniesser von IV-Leistungen haben eine
Missbrauchspolemik ausgelöst. In diesem Zusammenhang sei jedoch
die Frage gestellt, wer denn eigentlich missbräuchlich handelt:
Ist es der Versicherte, der den Antrag stellt? Ein Arbeitgeber,
der ihn im Zusammenhang mit Stellenabbau auf die IV verweist?
Der behandelnde Arzt oder die IV-Stelle? Alle erwähnten
Beteiligten nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten für ihre
Interessen. Wenn also von Missbrauch die Rede ist, dann muss die
Ursache, die gesetzliche Grundlage, welche eine Fehlnutzung
zulässt, verbessert werden und zwar insbesondere auch im
Interesse der überwiegenden Mehrheit invalider Menschen, welche
einen berechtigen Anspruch auf IV-Leistungen hat.
Genau da setzt die 5. IV-Revision an. Sie korrigiert negative
Anreize und will eine Dämpfung der Zunahme der IV-Neuberentungen
erreichen. Den Gegnern der Revision fehlen offensichtlich
überzeugende Argumente, weshalb sie zu geschmacklosen und
unwürdigen Fotomontagen von verkrüppelten Bundesräten greifen.
Die Gegner wollen primär mehr Geld für die IV und verschweigen,
dass das Volk vor drei Jahren zusätzliche Mehrwertsteuerprozente
von 0.8 % für die IV mit über 68 % Nein-Stimmen deutlich
abgelehnt hat. Dieses Abstimmungsresultat war Ausdruck von
Unbehangen und Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der IV. Ohne
eine materielle Revision schien das Volk nicht bereit zu sein,
für die IV zusätzliche Mittel zu bewilligen.
Nach diesem deutlichen Volksverdikt vom 16. Mai 2004 haben sich
die Bundesratsparteien zusammengerauft und die Sanierung der IV
zum gemeinsamen Legislaturziel erklärt. Unter dem Lead der
Mitteparteien hat die Linke Zugeständnisse zur materiellen
Revision gemacht und die Rechte zur Zusatzfinanzierung. Allen
ist klar, mit Sparmassnahmen allein kann die IV nicht saniert
werden. Es braucht beides: Einsparungen und zusätzliche
Finanzmittel. Leider hat sich die SP inzwischen von der
IV-Revision verabschiedet und unterstützt das Referendum. Dies
wiederum hat der SVP zum Alibi verholfen, sich auch aus der
Zusatzfinanzierung zu verabschieden. Mit ihrer
verantwortungslosen Neinsager-Politik gefährden Linke und Rechte
nicht bloss die IV sondern auch die AHV. Der Schuldenberg der IV
zu Lasten der AHV von 10 Mrd. Franken wird jährlich um 1 bis 1.5
Mrd. Franken ansteigen. Wenn in den nächsten Jahren für die
Finanzierung der IV keine zusätzlichen Mittel gesprochen werden,
kann ab 2015 die Auszahlung der AHV gefährdet sein.
Die vorliegende IV-Revision ist ein erster Schritt zur Sanierung
der IV. Sie bringt einen Paradigmenwechsel: Nach dem Grundsatz
„Eingliederung vor Rente“ werden künftig die Stärken der
Menschen gefördert und nicht ihre Schwächen gepflegt. Dazu sind
Integrationsmassnahmen sowie ein System zur Früherfassung und
Frühintervention vorgesehen. Diese Massnahmen zielen darauf ab,
betroffene Personen möglichst frühzeitig zu erfassen, zu
begleiten und die Erhaltung des noch bestehenden Arbeitsplatzes
sicherzustellen, damit eine Berentung möglichst vermieden werden
kann. Die IV unterstützt künftig die Betroffenen bei der
Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit und des Arbeitsplatzes. Die
IV-Stelle kann gezielt Massnahmen der Frühintervention ergreifen
und in Absprache Arbeitsplatzanpassungen vornehmen. Die
Arbeitgeber werden neu gesetzlich verpflichtet, mit den
IV-Stellen zusammenzuarbeiten, während gegenüber den betroffenen
Menschen die Mitwirkungspflicht verstärkt wird.
Die 5. IV-Revision ist ein ausgewogener Reformschritt und zeugt
von sozialem Verantwortungsbewusstsein. Körperlich und psychisch
handicapierte Menschen erhalten eine Chance im Rahmen ihrer
Möglichkeiten im Arbeitsalltag zu bleiben. Menschen, welche aus
gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsprozess ausscheiden,
bekommen eine Rente. Ich gehe davon aus, dass das Volk die
IV-Revision annehmen wird. Ein Ja zur IV-Revision wird
gleichzeitig auch ein Auftrag an das Parlament sein, im nächsten
Schritt die Finanzierung der IV nachhaltig zu lösen. |
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O T L I N K S |

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