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24.03.2006 |
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IV-Revision auf Zielkurs
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Mit der Revision der IV wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet.
Massnahmen wie Früherfassung, Frühintervention,
Wiedereingliederung und Stärkung der Mitwirkungspflichten sollen
das Potential der Menschen fördern und nicht ihre Defizite
pflegen. Die beschlossenen Leistungseinschränkungen sind zumutbar.
Im Rat haben sich die CVP-Positionen gemäss Leitsatz „Arbeit vor
Rente“ gegen linke und rechte Extremforderungen durchgesetzt.
Entgegen den Gesprächen der Bundesratsparteien hat sich die SP vom
Konsens verabschiedet und die IVG-Revision abgelehnt. Damit
gefährdet sie die Sanierung der IV und die Interessen der
Behinderten.
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Die IV ist eines unserer grossen Sozialwerke und gewissermassen
zum Abbild von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Veränderungen geworden. Bei ihrer Entstehung waren es
hauptsächlich durch Unfall oder Geburtsgebrechen verursachte
körperliche Behinderungen, welche eine IV – Rente ausgelösten.
Durch die sich wandelnden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Bedingungen werden es immer mehr psychische Probleme, welche die
Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen und in die IV führen. Die durch
psychische Leiden oder durch „unkausale Zusammenhänge“ bedingten
IV-Fälle nehmen vor allem bei jüngeren Menschen zu. Die Folge
davon sind die ausufernden Kosten und die persönliche Tragik der
Betroffenen.
Einzelne missbräuchliche Nutzniesser der IV haben dem Ruf der IV
geschadet und zu einer gewissen Missbrauchspolemik geführt. Dass
die Ratslinke demgegenüber das Vorkommen von Missbräuchen
konsequent in Abrede stellt, zeugt von einer einfältigen Ignoranz.
Es stellt sich jedoch die Frage, wer denn eigentlich
missbräuchlich handelt: Ist es der Antrag stellende Versicherte,
ein Arbeitgeber, der ihn bei Stellenabbau auf die IV hinweist, der
behandelnde Arzt oder die IV-Stelle? Es sind wohl kaum die
betroffenen Personen oder Institutionen, sondern es ist das
System, das eine Fehlnutzung zulässt. Nicht zuletzt auch im
Interesse der überwiegenden Mehrheit invalider Menschen will die
IV-Revision eine Systemkorrektur mit richtigen Anreizen. Dazu hat
der Nationalrat mit der IV-Revision die notwendigen Instrumente
geschaffen. Ob die Revision in der Umsetzung das Ziel erreichen
kann, wird weitgehend von den Arbeitgebern abhängen, von Ihrer
Bereitschaft die Verantwortung wahrzunehmen und vermehrt Menschen
mit Behinderungen zu beschäftigen.
Bei einem kumulierten Defizit von 8 Milliarden kann die IV
allerdings nicht allein mit Minderausgaben saniert werden. Eine
zusätzliche Finanzierung ist unerlässlich und muss zügig
realisiert werden. Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich das
Defizit der IV jeden Tag um vier Millionen Franken erhöht und die
AHV weiterhin den Fehlbetrag bezahlen muss.
Ruth Humbel
Nationalrätin CVP
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O T L I N K S |

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