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- Für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und die
Stabilisierung der Sozialwerke brauchen wir in unserem Land mehr
Kinder. Die Alternative bestünde darin, mehr Ausländer in die
Schweiz zu holen.
- Nur in 46 % aller Haushalte leben Kinder. Die Kluft zwischen
Kinderlosen und Eltern wächst.
- In der Schweiz ist die Diskrepanz zwischen dem Kinderwunsch
und der tatsächlichen Kinderzahl gross. Frauen möchten mehr
Kinder, als sie tatsächlich zur Welt bringen. Die Gründe dafür
sind vielfältig, liegen aber vor allem in den schlechten
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Die Lebenshaltungskosten sind gerade für Familien in den
letzten zehn Jahren schneller gestiegen als das Bruttoeinkommen.
- Eine Mehrheit aller Familien ist den unteren sozialen
Schichten angesiedelt.
- Familien sind überdurchschnittlich armutsgefährdet.
- Die kantonalen Unterschiede in der Gestaltung
familienpolitischer Massnahmen in den Bereichen Einschulung,
Schulsysteme, Betreuung, Integration und Wohnen, Fiskalpolitik
und Kinderzulagen sind sehr gross und führen zu
Diskriminierungen mancher Familien.
Die Familienpolitik beruht auf vier Säulen: 1) Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, 2) Fiskalpolitik, 3) Kinderzulagen und 4)
Existenzsicherung. Der Familienbericht des Bundesrates macht
deutlich, dass die föderalistische Struktur der bisherigen
Familienpolitik den heutigen gesellschaftlichen Realitäten und den
veränderten Bedürfnissen der Familien nicht mehr gerecht wird.
Eine Harmonisierung tut Not. Die wichtigsten jüngsten
Entwicklungen sind:
- Der Bund hat einen Kredit für eine Anstossfinanzierung von
familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen gesprochen, der die
Kantone bewegen soll, in diesem Bereich aktiver als bisher zu
werden.
- Vorstösse auf Bundesebene verlangen die schweizweite
Einführung von Blockzeiten.
- Das Steuerpaket, das u.a. eine steuerliche Entlastung der
Familien gebracht hätte, ist vom Volk verworfen worden,
allerdings nicht wegen der Familienbesteuerung.
- Letzte Woche hat der Nationalrat mit dem
Familienzulagengesetz eine Harmonisierung der Kinderzulagen
beschlossen. Das Gesetz muss freilich noch vom Ständerat
behandelt werden. Wahrscheinlich wird es auch noch an der Urne
zu beurteilen sein.
Gegen das Familienzulagengesetz haben rechtsbürgerliche Kreisen
bereits jetzt das Referendum angedroht. Ihr Argument lautet, man
dürfe nur "gezielt" unterstützen. Doch eine Familie mit Kindern
hat immer grössere Aufwendungen, und ihr Einkommen wird in der
Regel durch die Fürsorge für die Kinder reduziert. Nicht selten
geraten deswegen auch mittelständische Haushalte in Nöte, sogar
wenn beide Eltern verdienen. Dabei erbringen Familien mit Kindern
fundamentale Leistungen für die Zukunft, die höchstes persönliches
Engagement erfordern. Davon profitieren alle. Kinderzulagen sind
von der Sache her gezielt: Es sind leistungsorientierte
Zukunftsinvestitionen, die in der Gegenwart jene zusätzlichen
Kosten abfedern, welche allein auf den Schultern von Familien mit
Kindern lasten.
Bei den Kinderzulagen sind die kantonalen Unterschiede zur Zeit
extrem. Wer im Kantone Aargau arbeitet, bekommt 150 Fr.
Kinderzulagen, im benachbarten Kanton Zug hingegen das Doppelte,
maximal 300 Fr.; im Kanton Wallis wären es maximal gar 444 Fr. Der
Schweizerische Durchschnitt liegt bei 184 Fr. Stossende
Differenzen gibt es aber nicht nur in der Höhe der Kinderzulagen.
Die Kantone sehen auch ganz verschiedene Anspruchsberechtigungen
bei Teilzeitbeschäftigten und Selbständigerwerbenden vor. Zudem
gibt es kantonale Zuständigkeitskonflikte, wenn beide Eltern
berufstätig sind. In einer Zeit, in der von den Arbeitnehmenden
Mobilität gefordert wird, sind solche Zustände nicht mehr haltbar.
Das Familienzulagengesetz bringt für Familien, gerade für
mittelständische Familien, Fortschritte. Es vereinheitlicht
Begriffe, Verfahren und Zuständigkeiten, verankert den Grundsatz
„ein Kind – eine Prämie“ und fixiert die Mindesthöhe der
Kinderzulagen bei 200 Fr. bzw. 250 Fr., wenn ein Kind in der
Ausbildung steht. Das Gesetz ist wirtschaftsverträglich,
finanzpolitisch vertretbar und lässt den Kantonen einen
vernünftigen Handlungsspielraum offen.
Mit der Altersvorsorge und den Ergänzungsleistungen konnte Armut
im Alter erfreulicherweise weitgehend eliminiert werden. Nun
müssen wir etwas für die Familien tun. Es genügt nicht mehr, an
die Eigenverantwortung zu appellieren oder an die Kantone zu
verweisen. Mit dem Erwerbsersatz bei Mutterschaft und der
Halbierung der Kinderprämien für Familien mit unteren bis
mittleren Einkommen wurde einiges getan. Die Harmonisierung der
Kinderzulagen ist ein nächster Schritt. Denn der Staat muss nicht
nur für die Wirtschaft, sondern auch für Familien mit Kindern gute
Bedingungen schaffen. Kinderkriegen und Kinder-Grossziehen werden
dadurch nicht zur Staatssache. Sie gründen auf privaten Leistungen
und persönlichem Engagement.
Ruth Humbel Näf, Birmenstorf
Nationalrätin CVP
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