CVP Nationalrätin Ruth Humbel
Ein Blick auf die aktuelle Familienpolitik: 24.03.2005
 

Familien mit Kindern und ihre Nöte

Der Familienbericht, welcher im letzten Jahr von Bundesrat Couchepin publiziert worden ist, empfiehlt die Entwicklung einer gesamtschweizerischen Strategie und zeigt die hauptsächlichen Defizite heutiger Familienpolitik:
     
  • Für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und die Stabilisierung der Sozialwerke brauchen wir in unserem Land mehr Kinder. Die Alternative bestünde darin, mehr Ausländer in die Schweiz zu holen.
  • Nur in 46 % aller Haushalte leben Kinder. Die Kluft zwischen Kinderlosen und Eltern wächst.
  • In der Schweiz ist die Diskrepanz zwischen dem Kinderwunsch und der tatsächlichen Kinderzahl gross. Frauen möchten mehr Kinder, als sie tatsächlich zur Welt bringen. Die Gründe dafür sind vielfältig, liegen aber vor allem in den schlechten Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Die Lebenshaltungskosten sind gerade für Familien in den letzten zehn Jahren schneller gestiegen als das Bruttoeinkommen.
  • Eine Mehrheit aller Familien ist den unteren sozialen Schichten angesiedelt.
  • Familien sind überdurchschnittlich armutsgefährdet.
  • Die kantonalen Unterschiede in der Gestaltung familienpolitischer Massnahmen in den Bereichen Einschulung, Schulsysteme, Betreuung, Integration und Wohnen, Fiskalpolitik und Kinderzulagen sind sehr gross und führen zu Diskriminierungen mancher Familien.

Die Familienpolitik beruht auf vier Säulen: 1) Vereinbarkeit von Beruf und Familie, 2) Fiskalpolitik, 3) Kinderzulagen und 4) Existenzsicherung. Der Familienbericht des Bundesrates macht deutlich, dass die föderalistische Struktur der bisherigen Familienpolitik den heutigen gesellschaftlichen Realitäten und den veränderten Bedürfnissen der Familien nicht mehr gerecht wird. Eine Harmonisierung tut Not. Die wichtigsten jüngsten Entwicklungen sind:

  • Der Bund hat einen Kredit für eine Anstossfinanzierung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen gesprochen, der die Kantone bewegen soll, in diesem Bereich aktiver als bisher zu werden.
  • Vorstösse auf Bundesebene verlangen die schweizweite Einführung von Blockzeiten.
  • Das Steuerpaket, das u.a. eine steuerliche Entlastung der Familien gebracht hätte, ist vom Volk verworfen worden, allerdings nicht wegen der Familienbesteuerung.
  • Letzte Woche hat der Nationalrat mit dem Familienzulagengesetz eine Harmonisierung der Kinderzulagen beschlossen. Das Gesetz muss freilich noch vom Ständerat behandelt werden. Wahrscheinlich wird es auch noch an der Urne zu beurteilen sein.

Gegen das Familienzulagengesetz haben rechtsbürgerliche Kreisen bereits jetzt das Referendum angedroht. Ihr Argument lautet, man dürfe nur "gezielt" unterstützen. Doch eine Familie mit Kindern hat immer grössere Aufwendungen, und ihr Einkommen wird in der Regel durch die Fürsorge für die Kinder reduziert. Nicht selten geraten deswegen auch mittelständische Haushalte in Nöte, sogar wenn beide Eltern verdienen. Dabei erbringen Familien mit Kindern fundamentale Leistungen für die Zukunft, die höchstes persönliches Engagement erfordern. Davon profitieren alle. Kinderzulagen sind von der Sache her gezielt: Es sind leistungsorientierte Zukunftsinvestitionen, die in der Gegenwart jene zusätzlichen Kosten abfedern, welche allein auf den Schultern von Familien mit Kindern lasten.

Bei den Kinderzulagen sind die kantonalen Unterschiede zur Zeit extrem. Wer im Kantone Aargau arbeitet, bekommt 150 Fr. Kinderzulagen, im benachbarten Kanton Zug hingegen das Doppelte, maximal 300 Fr.; im Kanton Wallis wären es maximal gar 444 Fr. Der Schweizerische Durchschnitt liegt bei 184 Fr. Stossende Differenzen gibt es aber nicht nur in der Höhe der Kinderzulagen. Die Kantone sehen auch ganz verschiedene Anspruchsberechtigungen bei Teilzeitbeschäftigten und Selbständigerwerbenden vor. Zudem gibt es kantonale Zuständigkeitskonflikte, wenn beide Eltern berufstätig sind. In einer Zeit, in der von den Arbeitnehmenden Mobilität gefordert wird, sind solche Zustände nicht mehr haltbar.

Das Familienzulagengesetz bringt für Familien, gerade für mittelständische Familien, Fortschritte. Es vereinheitlicht Begriffe, Verfahren und Zuständigkeiten, verankert den Grundsatz „ein Kind – eine Prämie“ und fixiert die Mindesthöhe der Kinderzulagen bei 200 Fr. bzw. 250 Fr., wenn ein Kind in der Ausbildung steht. Das Gesetz ist wirtschaftsverträglich, finanzpolitisch vertretbar und lässt den Kantonen einen vernünftigen Handlungsspielraum offen.

Mit der Altersvorsorge und den Ergänzungsleistungen konnte Armut im Alter erfreulicherweise weitgehend eliminiert werden. Nun müssen wir etwas für die Familien tun. Es genügt nicht mehr, an die Eigenverantwortung zu appellieren oder an die Kantone zu verweisen. Mit dem Erwerbsersatz bei Mutterschaft und der Halbierung der Kinderprämien für Familien mit unteren bis mittleren Einkommen wurde einiges getan. Die Harmonisierung der Kinderzulagen ist ein nächster Schritt. Denn der Staat muss nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für Familien mit Kindern gute Bedingungen schaffen. Kinderkriegen und Kinder-Grossziehen werden dadurch nicht zur Staatssache. Sie gründen auf privaten Leistungen und persönlichem Engagement.

Ruth Humbel Näf, Birmenstorf
Nationalrätin CVP
 

 
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