|
|
|
Ja zum
Steuerpaket |
|
|
 |
|
|
Familien entlasten mit einem Ja zum Steuerpaket
|
|
|
Ich unterstütze das Steuerpaket, weil es mehr Gerechtigkeit und
eine steuerliche Entlastung für mittelständische Familien bringt.
|
|
|
Die gebundenen Ausgaben (Wohnen, Steuern, Abgaben,
Krankenkassenprämien, Ausbildung der Kinder, usw.) werden für
Familien zu einer immer grösseren Belastung. Insbesondere der
Mittelstand gerät immer mehr unter finanziellen Druck. Das ist
ungerecht und sozial- wie familienpolitisch falsch.
Mittelständische Familien sind jene, die keine Soziallasten
verursachen, aber mit hohen Steuern bestraft werden. Es ist daher
grundsätzlich unbestritten, dass die Familien endlich eine
steuerliche Entlastung brauchen. Das Steuerpaket bringt sie. Mit
namhaften Steuerabzügen werden Familien mit Kindern markant
entlastet. Verheiratete zahlen künftig gleich viel Steuern wie
Unverheiratete im gleichen Haushalt.
Mehr Gerechtigkeit und Heiratsstrafe abschaffen
Knapp die Hälfte der Schweizer Wohnbevölkerung ist verheiratet. In
sehr vielen Familien sind beide Ehepartner zumindest teilweise
erwerbstätig. Für sie ist der Trauschein auch mit höheren Steuern
verbunden. Denn die beiden Einkommen werden zusammengezählt. Durch
die Progression bezahlen verheiratet Paare wesentlich mehr Steuern
als Konkubinatspaare. Diese heutige steuerliche Diskriminierung
verheirateter Paare gegenüber nicht verheirateten Paaren ist
ungerecht und wurde vom Bundesgericht bereits vor zwanzig Jahren
bemängelt. Mit der Einführung des Teilsplittings wird diese
Ungerechtigkeit endlich beseitigt.
Wenn beide Elternteile einer Erwerbsarbeit nachgehen, werden sie
finanziell gleich mehrfach bestraft. Einerseits müssen sie durch
die Steuerprogression überproportional mehr Steuern bezahlen und
andererseits müssen sie für die Kosten der Drittbetreuung der
Kinder aufkommen, ohne dass diese Kosten von den Steuern abgezogen
werden können. Oft wird so der ganze Zusatzverdienst gleich wieder
aufgezehrt. Das ändert sich mit dem Steuerpaket: Mit anderen
Worten: Heirat und Kinder werden nicht mehr durch höhere Steuern
bestraft. Kinderbetreuungskosten können endlich abgezogen werden.
Einelternfamilien profitieren natürlich auch von diesen Abzügen.
Das Steuerpaket ist Familienpolitik für den Mittelstand. Es bietet
eine konkrete, familienfreundliche Lösung und nicht nur leere
Worte.
Kinderabzüge
Heute fallen die möglichen Abzüge bescheiden aus. Mit der Annahme
des Steuerpakets am 16. Mai 2004 kann dem entgegen gewirkt werden:
Der Kinderabzug wird von 5’600 auf 9’300 Franken erhöht. Eine
Familie mit zwei Kindern kann also auf der Steuererklärung neu
18'600 Franken vom Einkommen abziehen.
Oder nehmen wir das Beispiel Kinderbetreuungskosten: Diese konnten
bislang bei der direkten Bundessteuer nicht abgezogen werden. Das
Steuerpaket ändert dies: Wenn beide Elternteile ihren Beruf
ausüben, können die Kosten für die Betreuung der Kinder neu
abgezogen werden. Und zwar bis 7’000 Franken pro Kind.
Die gleichen Abzüge gelten selbstverständlich auch für
erwerbstätige Alleinerziehende sowie dann, wenn der betreuende
Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie die
Kinderbetreuung nicht wahrnehmen kann.
Abzüge bei der Krankenversicherung
Alle Steuerpflichtigen können neben einem allgemeinen Abzug auch
die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung mit einer
Pauschalen abziehen. Die Höhe des Krankenversicherungsabzugs
entspricht dem jeweiligen Durchschnitt der kantonalen Prämien. Die
jährlich steigenden Prämien können so von der Steuer abgezogen
werden.
Steuerbefreiung für Familieneinkommen unter 80'000.-
Das Existenzminimum ist neu zwingend steuerfrei. Das Steuerpaket
bringt eine willkommene Entlastung für alle. Familien mit
Einkommen unter 80'000 Franken zahlen in Zukunft keine direkte
Bundessteuer mehr, d.h. dass mehr als ein Drittel aller Familien
von dieser Steuer befreit wird, bis anhin waren es lediglich 17
Prozent.
Lange hinausgeschoben - endlich da!
Das Steuerpaket ist eine Chance für die Familien. Wer das
Steuerpaket ablehnt, akzeptiert, dass wir weiterhin höhere Steuern
von verheirateten Eltern verlangen und somit die Heiratsstrafe
aufrechterhalten. Wer das Steuerpaket ablehnt, verkennt die
Lebenssituation der mittelständischen Familien und akzeptiert die
sich abzeichnende Erosion des Mittelstandes. Wenn wir endlich
Gerechtigkeit schaffen und mittelständische Familien entlasten
wollen, müssen wir zu dieser Entlastung Ja sagen!
Ruth Humbel Näf
Nationalrätin CVP
Birmenstorf
08.03.04
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| H
O T L I N K S |

________________
|
|
|