CVP Nationalrätin Ruth Humbel
23. Mai 2004
 

Betäubungsmittelgesetz im Clinch

In dieser Sommersession behandelt der Nationalrat zum zweiten Mal das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). In der Herbstsession 2003 ist er nicht auf die Vorlage eingetreten, weil er die vom Bundesrat gegebene Stossrichtung abgelehnt hat. Der Gesetzesentwurf will auf der Rechtsebene nachvollziehen, was in den letzten Jahren mehr und mehr übliche Praxis geworden ist; er will schlicht und einfach den Cannabiskonsum zulassen. Im weiteren sollen im BtmG Anbau, Fabrikation und Handel von Cannabis geregelt sowie der Jugendschutz verstärkt werden. Die vorberatende Kommission stellt dem Nationalrat den Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten.
  
Gegner und Befürworter des Gesetzes sind sich in der Diagnosestellung einig: Die aktuelle Drogenpolitik ist unbefriedigend, weil es eine grosse Rechtsunsicherheit gibt. Das geltende Gesetz wird kaum mehr umgesetzt. Einigkeit besteht auch darin, dass der Jugendschutz verstärkt werden muss. Die Befürworter der Vorlage sind der Meinung, dass Präventionsmassnahmen besser greifen und dem Jugendschutz zugute kommen, wenn Cannabis den legalen Suchtmitteln wie Alkohol und Tabak gleichgestellt wird. Zudem verweisen sie darauf, dass Selbstschädigung in unserem Rechtssystem nicht strafbar ist.

Die Argumentation der Befürworter halte ich freilich für falsch. Fünf Gründe bewegen mich, die durch das neue Gesetz angestrebte Drogenfreigabe abzulehnen:
  1. Die Stossrichtung der Vorlage ist verfehlt, weil sie unterschätzt, dass wir heute immer mehr Süchtige in unserem Lande haben. Dem wachsenden Suchtmittelkonsum bei Jugendlichen kann nicht mit der Freigabe von bisher verbotenen Drogen begegnet werden.
     
  2. Mit einer Legalisierung würde das gesundheitliche Risiko des Cannabiskonsums banalisiert.
     
  3. Es trifft nicht zu, dass Süchtige nur sich selbst schädigen. Ihr Umfeld ist von ihrer Krankheit mitbetroffen. Das familiäre Leid, die emotionalen, gesellschaftlichen und finanziellen Schäden sind enorm.
       
  4. Prävention und Jugendschutz können mit Unterstützung des Konsumverbotes besser gewährleistet werden.
      
  5. Eine Liberalisierung der Drogenpolitik ist im heutigen Europa ein falsches Zeichen. In praktisch allen Ländern ist man daran, eine restriktivere Drogenpolitik zu verfolgen. Die Freigabe des Cannabiskonsums könnte den Weg der Schweiz zu einer europäischen Drogenhölle ebnen. Das Land mit der liberalsten Gesetzgebung wird Konsumenten und Händler anziehen – eine für uns wohl doch eher unheilvolle Tourismus- und Migrationsförderung.

Ausführen möchte ich hier den vierten Punkt: Prävention und Jugendschutz. Seit Jahren wird mit Präventionsprogrammen versucht, den Konsum von Suchtmitteln einzudämmen. Leider mit wenig Erfolg. Gemäss einer im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstellten Studie aus dem Jahre 2003 über das Suchtverhalten von Jugendlichen hat sich der Tabakkonsum bei Jugendlichen auf hohem Niveau eingependelt. Alkohol- und Cannabiskonsum haben stark zugenommen. 40.5 % der 15- und 16-jährigen Schülern trinken wöchentlich Alkohol, bei den gleichaltrigen Schülerinnen sind es 25.8 %. Zwar ist es verboten, an Jugendliche unter 16 Jahren alkoholische Getränke auszuschenken, abzugeben oder zu verkaufen. Wer es trotzdem tut, kann mit Haft oder Busse bestraft werden. Bei Alcopops liegt das Schutzalter bei 18 Jahren. Dennoch werden in der Schweiz mindestens 23 % dieses Produktes von Jugendlichen konsumiert. Kann man daraus schliessen, dass Präventionsmassnahmen keine Wirkung haben? Im Gegenteil. Je restriktiver die Gesetzgebung, desto eindämmender ihre Wirkung auf die Entstehung von Suchtverhalten. Hätten wir neben dem Schutzalter ein allgemeines Konsumverbot, wären die genannten Prozentzahlen niedriger. Behörden und Lehrpersonen können heute nämlich nur einschreiten, wenn Schüler Alkohol auf dem Areal der Schule konsumieren.
       
Mit der Freigabe des Cannabiskonsums bekämen wir eine ähnliche Situation in einem zusätzlichen Gefährdungsbereich: Behörden und Lehrpersonen hätten kaum mehr die Möglichkeit, geeignete und wirksame Massnahmen zu ergreifen. Die Präventionserfahrungen im Alkohol-, aber ebenso im Tabakbereich, haben mich zur Überzeugung gebracht, dass das anvisierte Ziel des Jugendschutzes wie auch der Prävention mit Unterstützung eines Konsumverbotes besser erreicht werden kann als mit einer Cannabisfreigabe. Jugendliche Konsumierende müssen mit möglichen Disziplinarmassnahmen konfrontiert werden können. Eine wirksame Früherfassung suchtgefährdeter Jugendlicher, die Verfügung von disziplinarischen oder therapeutische Massnahmen und eine Inpflichtnahme der Eltern ist nur möglich, wenn das Konsumverbot bestehen bleibt.
           
Der heutige Zustand der Drogenpolitik ist zweifellos desolat. Die Verunsicherung ist dementsprechend bei allen Betroffenen gross. Es braucht daher dringend eine Revision des BtmG. Die aktuelle Vorlage taugt dazu leider nicht. Sie ist zu stark geprägt von der Idee, der Drogenkonsum müsse liberalisiert werden. Hilfreich kann nur eine neue Vorlage sein, welche eine klare Rechtssituation schafft und Prävention und Jugendschutz tatsächlich fördert. Sie hat folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Der Konsum von Betäubungsmitteln – einschliesslich Cannabis – bleibt verboten. Grundsätzlich gilt ein Mindeststrafrecht bzw. das Übertretungsstrafrecht mit Bussen als Sanktionen. Konsumierende werden nicht mehr kriminalisiert.
      
  • Der Bundesrat bestimmt in einer Verordnung, in welchen Fällen gegenüber konsumierenden Erwachsenen von einem Bussverfahren abgesehen werden kann (Opportunitätsprinzip).
      
  • Das bisherige Viersäulenkonzept unserer Drogenpolitik mit Prävention, Repression, Therapie sowie Überlebenshilfe ist gesetzlich zu verankern.
       
  • Prävention und Jugendschutz müssen verstärkt werden.
       
  • Jeglicher Drogenhandel muss konsequent verfolgt und bestraft werden.
  RHN, 23. Mai 2004
H O T L I N K S


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