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Gegner und Befürworter des Gesetzes sind sich in der
Diagnosestellung einig: Die aktuelle Drogenpolitik ist
unbefriedigend, weil es eine grosse Rechtsunsicherheit gibt. Das
geltende Gesetz wird kaum mehr umgesetzt. Einigkeit besteht auch
darin, dass der Jugendschutz verstärkt werden muss. Die
Befürworter der Vorlage sind der Meinung, dass
Präventionsmassnahmen besser greifen und dem Jugendschutz zugute
kommen, wenn Cannabis den legalen Suchtmitteln wie Alkohol und
Tabak gleichgestellt wird. Zudem verweisen sie darauf, dass
Selbstschädigung in unserem Rechtssystem nicht strafbar ist.
Die Argumentation der Befürworter halte ich freilich für falsch.
Fünf Gründe bewegen mich, die durch das neue Gesetz angestrebte
Drogenfreigabe abzulehnen:
- Die Stossrichtung der Vorlage ist verfehlt, weil sie
unterschätzt, dass wir heute immer mehr Süchtige in unserem
Lande haben. Dem wachsenden Suchtmittelkonsum bei Jugendlichen
kann nicht mit der Freigabe von bisher verbotenen Drogen
begegnet werden.
- Mit einer Legalisierung würde das gesundheitliche Risiko des
Cannabiskonsums banalisiert.
- Es trifft nicht zu, dass Süchtige nur sich selbst schädigen.
Ihr Umfeld ist von ihrer Krankheit mitbetroffen. Das familiäre
Leid, die emotionalen, gesellschaftlichen und finanziellen
Schäden sind enorm.
- Prävention und Jugendschutz können mit Unterstützung des
Konsumverbotes besser gewährleistet werden.
- Eine Liberalisierung der Drogenpolitik ist im heutigen
Europa ein falsches Zeichen. In praktisch allen Ländern ist man
daran, eine restriktivere Drogenpolitik zu verfolgen. Die
Freigabe des Cannabiskonsums könnte den Weg der Schweiz zu einer
europäischen Drogenhölle ebnen. Das Land mit der liberalsten
Gesetzgebung wird Konsumenten und Händler anziehen – eine für
uns wohl doch eher unheilvolle Tourismus- und
Migrationsförderung.
Ausführen möchte ich hier den vierten Punkt: Prävention und
Jugendschutz. Seit Jahren wird mit Präventionsprogrammen versucht,
den Konsum von Suchtmitteln einzudämmen. Leider mit wenig Erfolg.
Gemäss einer im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstellten
Studie aus dem Jahre 2003 über das Suchtverhalten von Jugendlichen
hat sich der Tabakkonsum bei Jugendlichen auf hohem Niveau
eingependelt. Alkohol- und Cannabiskonsum haben stark zugenommen.
40.5 % der 15- und 16-jährigen Schülern trinken wöchentlich
Alkohol, bei den gleichaltrigen Schülerinnen sind es 25.8 %. Zwar
ist es verboten, an Jugendliche unter 16 Jahren alkoholische
Getränke auszuschenken, abzugeben oder zu verkaufen. Wer es
trotzdem tut, kann mit Haft oder Busse bestraft werden. Bei
Alcopops liegt das Schutzalter bei 18 Jahren. Dennoch werden in
der Schweiz mindestens 23 % dieses Produktes von Jugendlichen
konsumiert. Kann man daraus schliessen, dass Präventionsmassnahmen
keine Wirkung haben? Im Gegenteil. Je restriktiver die
Gesetzgebung, desto eindämmender ihre Wirkung auf die Entstehung
von Suchtverhalten. Hätten wir neben dem Schutzalter ein
allgemeines Konsumverbot, wären die genannten Prozentzahlen
niedriger. Behörden und Lehrpersonen können heute nämlich nur
einschreiten, wenn Schüler Alkohol auf dem Areal der Schule
konsumieren.
Mit der Freigabe des Cannabiskonsums bekämen wir eine ähnliche
Situation in einem zusätzlichen Gefährdungsbereich: Behörden und
Lehrpersonen hätten kaum mehr die Möglichkeit, geeignete und
wirksame Massnahmen zu ergreifen. Die Präventionserfahrungen im
Alkohol-, aber ebenso im Tabakbereich, haben mich zur Überzeugung
gebracht, dass das anvisierte Ziel des Jugendschutzes wie auch der
Prävention mit Unterstützung eines Konsumverbotes besser erreicht
werden kann als mit einer Cannabisfreigabe. Jugendliche
Konsumierende müssen mit möglichen Disziplinarmassnahmen
konfrontiert werden können. Eine wirksame Früherfassung
suchtgefährdeter Jugendlicher, die Verfügung von disziplinarischen
oder therapeutische Massnahmen und eine Inpflichtnahme der Eltern
ist nur möglich, wenn das Konsumverbot bestehen bleibt.
Der heutige Zustand der Drogenpolitik ist zweifellos desolat. Die
Verunsicherung ist dementsprechend bei allen Betroffenen gross. Es
braucht daher dringend eine Revision des BtmG. Die aktuelle
Vorlage taugt dazu leider nicht. Sie ist zu stark geprägt von der
Idee, der Drogenkonsum müsse liberalisiert werden. Hilfreich kann
nur eine neue Vorlage sein, welche eine klare Rechtssituation
schafft und Prävention und Jugendschutz tatsächlich fördert. Sie
hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Der Konsum von Betäubungsmitteln – einschliesslich Cannabis
– bleibt verboten. Grundsätzlich gilt ein Mindeststrafrecht bzw.
das Übertretungsstrafrecht mit Bussen als Sanktionen.
Konsumierende werden nicht mehr kriminalisiert.
- Der Bundesrat bestimmt in einer Verordnung, in welchen
Fällen gegenüber konsumierenden Erwachsenen von einem
Bussverfahren abgesehen werden kann (Opportunitätsprinzip).
- Das bisherige Viersäulenkonzept unserer Drogenpolitik mit
Prävention, Repression, Therapie sowie Überlebenshilfe ist
gesetzlich zu verankern.
- Prävention und Jugendschutz müssen verstärkt werden.
- Jeglicher Drogenhandel muss konsequent verfolgt und bestraft
werden.
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