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Ziele des Ausländergesetzes: Bessere Integration und weniger
Missbrauch
Diese Ziele sollen mit folgenden Massnahmen erreicht werden:
- Die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt wird für
Personen von ausserhalb der EU und der EFTA auf beruflich
besonders qualifizierte Arbeitskräfte konzentriert.
- Bessere Integration von Ausländerinnen und Ausländern
insbesondere durch frühen Familiennachzug und möglichst frühe
Einschulung ausländischer Kinder.
- Verstärkung der Massnahmen gegen Schleppertätigkeit,
Schwarzarbeit und Scheinehen.
Ziele des Asylgesetzes: Wahrung der humanitären Tradition
der Schweiz und Missbräuche verhindern
Bessere Integration für Menschen, welche längere Zeit in der
Schweiz bleiben durch:
- Erleichterten Zugang zur Erwerbstätigkeit und
Familiennachzug nach drei Jahren für vorläufig aufgenommene
Menschen
- Kantone können einer gut integrierten Person auch bei
negativem Asylentscheid eine Aufenthaltsbewilligung erteilen
(Härtefallregelung).
Neben diesen wichtigen Integrationsmassnahmen gibt das
Gesetz die Mittel um Missbräuche gezielt zu verhindern: Zu viele
Asylsuchende vernichten ihre Papiere, verschleiern ihre Identität
und machen falsche Angaben, so dass ein geordnetes Asylverfahren
schwer durchzuführen ist. Das Gesetz sieht deshalb vor,
- Asylsuchende, die innerhalb von 48 Stunden keine
Identitätspapiere abgeben, einem beschleunigten Verfahren zu
unterstellen (Nichteintretensentscheid),
- ausser sie können glaubhaft erklären, warum sie keine
Papiere haben, oder wenn sie offensichtlich Flüchtlinge sind,
oder zusätzliche Abklärungen notwendig sind.
- Nothilfe und keine Sozialhilfe für Menschen die unser
Land verlassen müssen.
- Kantone können mit der Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft
bis maximal 18 Monate Zwangsmassnahmen ergreifen für renitente
illegal anwesende ausländische Personen.
Mit dem revidierten Asylgesetz wird die humanitäre Tradition
der Schweiz bewahrt. Personen, die auf den Schutz der Schweiz
angewiesen sind, werden diesen nach wie vor vollumfänglich
erhalten. Es liegt gerade im Interesse der schutzbedürftigen
Menschen, Missbräuche möglichst zu verhindern. Von einem
ausländischen Menschen der bei uns Schutz sucht, darf verlangt
werden, dass er sagt wer er ist, woher er kommt und wieso er
kommt. Wir leben in einem Rechtsstaat und dürfen es nicht
zulassen, dass jene Menschen welche sich an unsere Gesetze halten,
die „Dummen“ sind und jene, welche sich nicht daran halten,
bevorteilt werden. Das neue Ausländer- und Asylgesetz schafft die
Voraussetzung für bessere Integration ausländischer Menschen und
die Verhinderung von Missbräuchen.
Ruth Humbel, Birmenstorf
Nationalrätin CVP
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