CVP Nationalrätin Ruth Humbel
06.09.2006
 

Ja zum neuen Ausländer- und Asylgesetz

Die Schweiz hat in Europa mit 21,8 % einen der höchsten Ausländeranteile überhaupt. Im Grossen und Ganzen funktioniert das Zusammenleben der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung gut. Im Verlaufe der letzten Jahre haben sich jedoch Probleme gezeigt, die sowohl im Asyl- wie im Ausländerrecht zu lösen sind. Zudem haben sich die ausländerpolitischen Rahmenbedingungen grundsätzlich verändert, zum einen mit der Einführung der Personenfeizügigkeit gegenüber den EU-Staaten zum andern aber auch mit der Verschärfung des nationalen Asylrechts der EU-Staaten.
     
Ziele des Ausländergesetzes: Bessere Integration und weniger Missbrauch

Diese Ziele sollen mit folgenden Massnahmen erreicht werden:
  • Die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt wird für Personen von ausserhalb der EU und der EFTA auf beruflich besonders qualifizierte Arbeitskräfte konzentriert.
      
  • Bessere Integration von Ausländerinnen und Ausländern insbesondere durch frühen Familiennachzug und möglichst frühe Einschulung ausländischer Kinder.
      
  • Verstärkung der Massnahmen gegen Schleppertätigkeit, Schwarzarbeit und Scheinehen.  

Ziele des Asylgesetzes: Wahrung der humanitären Tradition der Schweiz und Missbräuche verhindern
  
Bessere Integration
für Menschen, welche längere Zeit in der Schweiz bleiben durch:

  •  Erleichterten Zugang zur Erwerbstätigkeit und Familiennachzug nach drei Jahren für vorläufig aufgenommene Menschen
     
  • Kantone können einer gut integrierten Person auch bei negativem Asylentscheid eine Aufenthaltsbewilligung erteilen (Härtefallregelung).
     

Neben diesen wichtigen Integrationsmassnahmen gibt das Gesetz die Mittel um Missbräuche gezielt zu verhindern: Zu viele Asylsuchende vernichten ihre Papiere, verschleiern ihre Identität und machen falsche Angaben, so dass ein geordnetes Asylverfahren schwer durchzuführen ist. Das Gesetz sieht deshalb vor,

  • Asylsuchende, die innerhalb von 48 Stunden keine Identitätspapiere abgeben, einem beschleunigten Verfahren zu unterstellen (Nichteintretensentscheid),
    - ausser sie können glaubhaft erklären, warum sie keine Papiere haben, oder wenn sie offensichtlich Flüchtlinge sind, oder zusätzliche Abklärungen notwendig sind.
      
  • Nothilfe und keine Sozialhilfe für Menschen die unser Land verlassen müssen.
       
  • Kantone können mit der Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft bis maximal 18 Monate Zwangsmassnahmen ergreifen für renitente illegal anwesende ausländische Personen.

Mit dem revidierten Asylgesetz wird die humanitäre Tradition der Schweiz bewahrt. Personen, die auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, werden diesen nach wie vor vollumfänglich erhalten. Es liegt gerade im Interesse der schutzbedürftigen Menschen, Missbräuche möglichst zu verhindern. Von einem ausländischen Menschen der bei uns Schutz sucht, darf verlangt werden, dass er sagt wer er ist, woher er kommt und wieso er kommt. Wir leben in einem Rechtsstaat und dürfen es nicht zulassen, dass jene Menschen welche sich an unsere Gesetze halten, die „Dummen“ sind und jene, welche sich nicht daran halten, bevorteilt werden. Das neue Ausländer- und Asylgesetz schafft die Voraussetzung für bessere Integration ausländischer Menschen und die Verhinderung von Missbräuchen.

     
Ruth Humbel, Birmenstorf
Nationalrätin CVP
 

 
H O T L I N K S


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