CVP Nationalrätin Ruth Humbel
11.11.2005
 

Ja zum revidierten Arbeitsgesetz

Am 27. November 2005 stimmen wir über folgenden neuen Artikel im Arbeitsgesetz ab:

Art. 27 Abs. 1 ter:
In Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben in Bahnhöfen, welche aufgrund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind sowie in Flughäfen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags beschäftigt werden.

Es geht bei der kommenden Abstimmung also nicht um eine generelle Liberalisierung des Sonntagsverkaufs oder um eine Ausdehnung der Sonntagsarbeit. Es geht einzig um Ladengeschäfte und Öffnungszeiten in Bahnhöfen und Flughäfen.

     
Ursache dieser Abstimmung ist ein Bundesgerichtsentscheid, wonach zahlreiche Ladengeschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen sonntags nicht mehr öffnen dürften. Das neue Arbeitsgesetz schafft die Rechtsgrundlage und sichert die bisherigen Öffnungszeiten der Ladengeschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen. Würde die Revision des Arbeitsgesetzes abgelehnt, müssten über 150 Geschäfte an Bahnhöfen und Flughäfen schliessen.
 
Gemäss einem vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsartikel profitieren ausschliesslich jene Bahnhöfe von dieser Gesetzesbestimmung und gelten als „Zentren des öffentlichen Verkehrs“, welche einen jährlichen Umsatz von mindestens 20 Mio. Franken aufweisen. Demzufolge würden 25 grosse Bahnhöfe unter die Neuregelung fallen.
  
Es gibt verschiedene Bereiche in denen Sonntagsarbeit selbstverständlich und nicht wegzudenken ist, beispielsweise im öffentlichen Verkehr, im Gesundheitswesen, im Tourismus, für Betriebe der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser, für Medienschaffende, usw. Unsere Lebensgewohnheiten, die Mobilität und die Arbeitszeiten haben sich verändert. Für Zug- und Flugpassagiere sind Einkaufmöglichkeiten an grösseren Bahnhöfen und Flughäfen ein unbestrittenes Bedürfnis. Wer hat nicht schon davon profitiert?
   
Ich plädiere damit nicht für die generelle Sonntagsarbeit. Ein Tag der Ruhe, der Entspannung und auch der Besinnung brauchen alle Menschen. Dennoch müssen wir der gesellschaftlichen Entwicklung und den veränderten Lebensbedingungen Rechnung tragen. Wir können das Rad der Zeit nicht zurückdrehen. Sichern wir den Status quo und stimmen wir der klaren Regelung des neuen Arbeitsgesetzes zu.
          
Ruth Humbel Näf
Nationalrätin, Birmenstorf

 
 
H O T L I N K S


________________