|
|
|
11.11.2005 |
|
|
 |
|
|
Ja zum revidierten Arbeitsgesetz
|
|
|
Am 27. November 2005 stimmen wir über folgenden neuen Artikel
im Arbeitsgesetz ab:
Art. 27 Abs. 1 ter:
In Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben in Bahnhöfen,
welche aufgrund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen
Verkehrs sind sowie in Flughäfen dürfen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sonntags beschäftigt werden.
Es geht bei der kommenden Abstimmung also nicht um eine generelle
Liberalisierung des Sonntagsverkaufs oder um eine Ausdehnung der
Sonntagsarbeit. Es geht einzig um Ladengeschäfte und
Öffnungszeiten in Bahnhöfen und Flughäfen.
|
|
|
Ursache dieser Abstimmung ist ein Bundesgerichtsentscheid, wonach
zahlreiche Ladengeschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen sonntags
nicht mehr öffnen dürften. Das neue Arbeitsgesetz schafft die
Rechtsgrundlage und sichert die bisherigen Öffnungszeiten der
Ladengeschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen. Würde die Revision des
Arbeitsgesetzes abgelehnt, müssten über 150 Geschäfte an Bahnhöfen
und Flughäfen schliessen.
Gemäss einem vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsartikel
profitieren ausschliesslich jene Bahnhöfe von dieser
Gesetzesbestimmung und gelten als „Zentren des öffentlichen
Verkehrs“, welche einen jährlichen Umsatz von mindestens 20 Mio.
Franken aufweisen. Demzufolge würden 25 grosse Bahnhöfe unter die
Neuregelung fallen.
Es gibt verschiedene Bereiche in denen Sonntagsarbeit
selbstverständlich und nicht wegzudenken ist, beispielsweise im
öffentlichen Verkehr, im Gesundheitswesen, im Tourismus, für
Betriebe der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser, für
Medienschaffende, usw. Unsere Lebensgewohnheiten, die Mobilität
und die Arbeitszeiten haben sich verändert. Für Zug- und
Flugpassagiere sind Einkaufmöglichkeiten an grösseren Bahnhöfen
und Flughäfen ein unbestrittenes Bedürfnis. Wer hat nicht schon
davon profitiert?
Ich plädiere damit nicht für die generelle Sonntagsarbeit. Ein Tag
der Ruhe, der Entspannung und auch der Besinnung brauchen alle
Menschen. Dennoch müssen wir der gesellschaftlichen Entwicklung
und den veränderten Lebensbedingungen Rechnung tragen. Wir können
das Rad der Zeit nicht zurückdrehen. Sichern wir den Status quo
und stimmen wir der klaren Regelung des neuen Arbeitsgesetzes zu.
Ruth Humbel Näf
Nationalrätin, Birmenstorf
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| H
O T L I N K S |

________________
|
|
|